Formulierung Zeugnis - Was meint ihr dazu?

Hallo,

ich habe nach langem Warten und Hinterhergerenne ein Zeugnis von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten.

Darin stehen folgende Absätze:

Mit der Bearbeitung der Aufgaben, die wir Frau ... übertrugen, hatte sie aufgrund ihrer Kenntnisse weder Probleme noch Schwierigkeiten. Hervorzuheben ist ihre Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu analysieren. Somit konnte sie geeignete Ergebnisse erzielen. Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen von Frau ... gehörten die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, das Forderungsmanagement, die Planung und Durchführung von Zahlungsflüssen und die Personalbuchhaltung.
Aufgrund ihrer hohen Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit haben wir Frau ... ab dem ....... die Handlungsvollmacht erteilt.

Was meint ihr dazu? Ich persönlich finde die Ausdrucksweise nicht so prickelnd.

LG
Sassi

1

Hallo Sassi,

also der Satz mit "geeignete Ergebnisse" ist glatt eine vier bis fünf, eher Richtung fünf.
Auch der erste Satz ist nicht so doll, eher eine drei. Sonst müsste stehen: Aufgrund ihrer sehr guten/hervorragenden/ausgezeichneten/besonderen Kenntnisse.

Würde ich noch mal zurückgeben und verbessern lassen.

LG Karin

2

Hallo Sassi,
ich stimme der Vorrednerin zu ...
"Weder Probleme noch Schwierigkeiten" klingt nicht so gut. Durch die Dopplung der Wörter mit der gleichen Bedeutung wird irgendwie doch ein Schwerpunkt auf das Negative gelegt. Ich mache dir mal einen Vorschlag, der positiv ist und stelle einiges um ... vielleicht gefällt es dir ja so besser ...


Zu den wesentlichen Aufgabenbereichen von Frau ... gehörten die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, das Forderungsmanagement, die Planung und Durchführung von Zahlungsflüssen und die Personalbuchhaltung.
Frau ... hat alle ihr von uns übertragenene Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Sie war stets sehr gewissenhaft, vorausdenkend und engagiert - auch über ihren Arbeitsbereich hinaus.
Besonders hervorzuheben ist ihre Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu analysieren. Hier hat sie stets hervorragende Ergebnisse erzielt. Wir haben Frau ... als äußerst vertrauenswürdige und zuverlässige, von den Kollegen wir Vorgesetzten geschätzte Mitarbeiterin kennen gelernt. Sie verlässt das Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir wünschen Frau ... für Ihre Zukunft alles Gute!

:-) Grüßchen von Harry

3

Die Formulierung "vollsten" wird heute nicht mehr gern gesehen, da sie grammatikalisch einfach falsch ist. Daher ist "volle" Zufriedenheit oder "absoluter" Zufriedenheit genauso richtig.

Gruß

Hezna #klee

4

Guten Morgen,

ich habe mir schon gedacht, dass eure Antworten so ausfallen.

Das Zeugnis hat jemand geschrieben, der noch nie zuvor in seinem Leben eins aufgesetzt hat. Habe das natürlich längst meinem Anwalt zur Überprüfung übergeben. Der hat das geändert und nun warte ich seit Wochen darauf, dass ich das endlich wieder zurück bekomme.
Gestern habe ich nochmal meinen Anwalt gebeten, sich der Sache anzunehmen. Denn ich muss mich bewerben und habe kein Zeugnis, dass ich mitschicken könnte.

Paradox ist, dass der Rest vom Zeugnis tatsächlich sehr gut formuliert ist und mit super Arbeitsleistungen bescheinigt. Also das genaue Gegenteil von diesen Absätzen.

LG
Sassi

5

Hallo Sassi,

dann sind diese Formulieren wahrscheinlich nicht böse gemeint, die Person wusste es nur nicht besser.

Ich sehe hier ganz oft Arbeitszeugnisse von Handwerksbetrieben, die sind kurz und bündig und die Chefs haben es gut gemeint. Kann aber halt leider ganz falsch ausgelegt werden, wenn man sich in Betrieben bewirbt, wo man durch diese spezielle Zeugnissprache den AN beurteilt.

Ist auch schon ein Krampf mit diesen Formulierungen, ehrlich wahr!

LG Karin

6

Das Problem ist, dass mein einer ehemaliger Chef mich nicht leiden kann und deshalb die Änderungen verweigert.

Er lässt keine Gelegenheit aus, mir eins reinzuwürgen. Erzählt sogar rum, dass ich Bulimie #schock hätte.

Aber auch das regelt nun mein Anwalt.

LG
Sassi, die froh ist, dass sie eine Rechtsschutzversicherung hat

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