Bedarfsgemeinschaft/Elterngeld/Unterhaltsvorschuss ***viele Fragen***

Hallo,
sitze hier und grübel schon seit einiger Zeit - so viele Fragen ....

Also lebe momentan mit meine 2 Kids in einer 3 Raum Wohnung. Für die Große bekomm ich Unterhalt vom Vater und für den Kleinen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Ich bin in Elternzeit mit dem Kleinen und bekomm zum Erziehungsgeld noch ALGII

Nun bin ich wieder schwanger und möchte auch gern mit meinem Freund zusammen ziehen. Er verdient zwar, aber hat noch nen Haufen alte Schulden abzubezahlen. Nun habe ich gehört das wir als Bedarfsgemeinschaft zählen und mein Freund damit finanziell voll für mich und meine Kinder herangezogen wird, auch soll angeblich der Unterhaltsvorschuss für den Kleinen wegfallen, weil ich dann nicht mehr allein erziehend bin.

Es kann doch nicht sein das mein neuer Lebensgefährte für mein Kind aufkommen muss und der leibliche Vater einfach nicht zahlt und sich dann auch noch das Amt aus der Affäire zieht???

Ich möchte nicht von meinen Freund finanziell abhängig sein und ich sehe auch nicht ein das er voll für mich und meinen Kinder finanziell aufkommt.

Kann man hier nicht auch so eine Art Vertrag machen, ähnlich wie ein Ehevertrag??

Der Kleine ist am 11.11.05 geboren vorher war ich im vorzeitigen Mutterschutz und habe mein Gehalt bekommen. Bekomme ich nun das neue Elterngeld in Anspruch nehmen oder bin ich weiter von ALGII abhängig.

Wär echt lieb wenn mir jemand die Fragen beantworten könnte, weil bei den Ämtern bekommt man ja meist nur sehr ungenügende Antworten ...

Vielen Dank im Vorraus

Heike & Kids

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Hallo Heike,

richtig gut kenn ich mich zwar nicht aus, aber vielleicht kann ich dir in einigen Punkten helfen.
Also wenn dein Freund der Papa von eurem Krümel im Bauch ist, dann isses doch klar, dass er für Dich und das zukünftige Kind zahlen muss.
Das der Unterhaltsvorschuss wegfällt, hab ich noch nicht gehört, frag doch da mal das Jungendamt.
Und für dein 3. Kind kriegst du ja Unterhalt. Vondaher isses doch eigentlich kein Problem oder?
Ich mein, dein Freund, wenn ihr nicht zusammen wohnt, muss ja dann für Baby im Bauch auch zahlen. Außerdem isses doch als "Familie" viel schöner. Also du wirst nicht drum rum kommen, dass dein Freund für euch mit aufkommt. Und ob du ALG 2 weiterhin erhälst, hängt davon ab, wie viel dein Freund verdient.

Für dein 3. Kind wirst du den Sockelsatz 300 Euro Erziehungsgeld kriegen, plus den Geschwisterbonus würd ich sagen.
mit dem Bonua weiss ich net, wie viel das noch ist.

Ich geb dir nen Tip. Geh zur Profamilia und lass dich mal über all das beraten, die können da gute Tips geben...

Alles Gute.

2

Ach ja, das mit dem Vertrag das wird nicht klappen. So sind nun mal die Gesetze.

3

Hallo,

danke schon mal für die Tipps...

auf Pro Familia oda so bin ich ja noch gar net gekommen

also #danke

Heike

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"Ich möchte nicht von meinen Freund finanziell abhängig sein und ich sehe auch nicht ein das er voll für mich und meinen Kinder finanziell aufkommt."

Öhm, also mal vorweg: Die Allgemeinheit hat auch nicht einzusehen, für Deine sog. "Unabhängigkeit" von einem Kindsvater zu zahlen! Dass der Freund für Dich und das gemeinsame Kind aufkommen muss, wenn er kann, ist in meinen Augen sehr richtig so! Ist auch seit Jahren im BGB so geregelt und nötigenfalls durch Dich und das Kind einklagbar.

Was nach der Änderung des SGB II in meinen Augen nicht in Ordnung ist, ist die Tatsache, dass man ihn wie einen mit Euch lebenden leibl. Vater der anderen Kinder zu deren Unterhalt heranziehen würde. Damit bliebe ihm rechnerisch nämlich weniger Selbstbehalt als dem leibl. Vater und: Deine Kinder können diesen durch das SGB II unterstellten "Unterhaltsanspruch" noch nicht mal einklagen. Aber so ist im Moment das SGB II nunmal - sobald Kinder im Haushalt leben, werden alle in einen Pott geworfen und der neue Partner hängt auch für die nicht leiblichen Kinder voll mit drin. Die ersten Klagen dagegen sind auch schon durch, das sind aber Einzelfallentscheidungen - da müsst Ihr einfach überlegen, ob Ihr diesen Weg auch gehen wollt (am Besten anwaltlichen Rat einholen). Unsere Klage in einem solchen Fall liegt auch schon eine Weile beim Sozialgericht, weil man meinen Mann seinerzeit voll beim Bedarf meines Sohnes anrechnete, als ich noch zuwenig Einkommen hatte und der leibl. Vater nicht zahlen konnte (jaha, auch ARGE-Mitarbeiter finden durchaus nicht alles gülden, was in diesem Gesetz, welches sie umsetzen sollen, so drinsteht…).

UV fällt nicht weg, solange Du nicht heiratest oder mit dem Vater des Kindes zusammenlebst. Nur neuer mit Dir lebender Freund lässt den UV nicht wegfallen. Beim Elterngeld bin ich leider gar nicht firm.

Gruß
Ch.

P.S. Frage am Rande: War die Schwangerschaft geplant?!

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mmmmhhhh....
hab mich wohl nen bisserl unklar ausgedrückt.....
das Problem is nicht das der Papa von meinem noch ungeborenen nich für sein Kind aufkommen soll un darf (und evtl. auch für mich....) aber das er für die 2 mit in die Beziehung gebrachten Kids aufkommen soll seh ich net ein....

die Schwangerschaft war geplant - aber erst in 1 bis 1,5 Jahren...

Für die Große bekomm ich auch Unterhalt vom Vater , aber für meinen Kleinen hab ich Unterhalt eingeklagt, der Vater is zur Zahlung verurteilt worden und hat nun vor gegen das Urteil Einspruch einzulegen... der A.... *sorry* will alle seine Rechte durchsetzen aber sieht nicht ein auch seinen Pflichten nachzukommen

ich will auch nicht der Allgemeinheit auf der Tasche liegen, ich habe einen Arbeitsvertrag und gehe auch nach dem Erziehungsurlaub wieder meiner Tätigkeit nach... aber allein vom Erziehungsgeld und Kindergeld kann man wohl kaum überleben

ich fänd es nur doof wenn mein neuer Partner für den Kleinen zur Verantwortung gezogen wird, und der leibliche Vater drückt sich um alles un lacht sich eins....

der beim Jugendamt hat sich dann wohl bzgl. des UV doof ausgedrückt, denn er meinte damals wenn ich nicht mehr alleinerziehend bin muss ich das melden, dann besteht kein Anspruch mehr auf UV

so hab jetz hoffentlich Unklarheiten beseitigt....

Heike

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"aber das er für die 2 mit in die Beziehung gebrachten Kids aufkommen soll seh ich net ein"

So ist aber nun mal im Moment die Gesetzeslage beim ALG II-Bezug, siehe meine obigen Ausführungen. Viele finden das doof und ungerecht und was nicht alles. Ist es IMHO ja auch.

Vor allem: Es ist auch unter Juristen heftig umstritten, wieder siehe oben, Stichwort Unterhaltsanspruch nach dem BGB. Den haben Deine ersten Kinder gegenüber dem neuen Freund nämlich in keinster Weise. Ein "mitgebrachtes" Kind könnte daher den Unterhalt, den ein neuer Partner lt. SGB II (dem Gesetz, dass das ALG II regelt) leisten soll, nicht mal einklagen, wenn der neue Partner sich schlicht weigert, für das nicht leibliche Kind Geld herzugeben.

Wie gesagt: Es hilft dann nur der förmliche Weg, wenn Ihr zusammenzieht - sprich Widerspruch einlegen und dann klagen, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wurde.

Dafür braucht man aber a) einen langen Atem und muss kämpfen, denn solange nichts entschieden ist, wird das Einkommen Deines Freundes auf ALLE Mitglieder umgelegt und

b) #aha braucht man vor allem anwaltlichen Rat, so eine Klage niemals ohne Rechtsbeistand durchziehen!

Gruß
Ch.

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Wir können jetzt lange diskutieren, ob das richtig ist oder nicht. Fakt ist: Besser ihr zieht nicht zusammen. Dann habt ihr mehr Geld und die Beziehung wird nicht unnötig belastet.

Gruß

Manavgat

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Danke für den Tipp,

aber wir würden gern eine Familie sein....

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...das ist auch lobenswert. Und natürlich ist Euch auch ein glückliches Familienleben zu wünschen.
Vor dem Gesetz beinhaltet "Familie sein" aber auch Pflichten und im Falle vom Bezug von Alg II vor allem finanzieller Art - so ungerecht/doof/ gemein das auch erscheinen mag.

In diesem Sinne,
juliafranziska

P.S. Wie schon vorher erwähnt: Der Klageweg steht Euch in diesem Fall offen. Nur wenn sich Menschen auch mal wehren, kann sich etwas verändern.