Wohnungskauf vor der Ehe

Ich hoffe mal, dass ich hier richtig bin.

Mein Partner und ich beabsichtigen zu heiraten und werden wohl zeitlich davor eine Wohnung kaufen, die dann während der Ehe zum größten Teil abbezahlt werden wird.

Meine Frage ist nun, ob ich automatisch mit Eintritt der Ehe Miteigentümer werde, da die Wohnung ja eigentlich während der Ehe abbezahlt wird von unserem gemeinsamen Geld oder ob diese (sollte es zum Zugewinnausgleich kommen) dann so behandelt wird, als hätte er sie in die Ehe eingebracht?

Ist es notwendig beim Notar miteingetragen zu sein von Anfang an um im schlimmsten Falle wenn die Ehe in die Brüche geht nicht ohne irgendwas dazustehen oder kann man das umgehen?

Wäre super, wenn sich jemand damit auskennen würde.

LG
Nadine

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>>> Meine Frage ist nun, ob ich automatisch mit Eintritt der Ehe Miteigentümer werde,.. <<<

Nein, wirst du nicht.

Eigentümer sind die Personen, die im Grundbuch stehen.

Gruß
geha

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Ich denke, es gilt was im Grundbuch steht, Du solltest also auf einer Miteintragung bestehen.

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"Meine Frage ist nun, ob ich automatisch mit Eintritt der Ehe Miteigentümer werde"

Nein.

Wenn er die Wohnung kauft, alleine im Kaufvertrag und Grundbuch steht, ist er auch alleine Eigentümer.

Im Falle einer Scheidung fällt die Wohnung (Aktueller Wert minus Restschulld) in den Zugewinnausgleich.




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Danke für deine Antwort, hat mir schon sehr weiter geholfen.

Also würde die Wohnung nicht automatisch zum Anfangsvermögen hinzugerechnet werden, solange sie nicht vollständig bezahlt ist, wenn ich das richtig verstanden habe?

MIr würden also, wenn die WOhnung sagen wir mal 200.000 Euro kostet und noch 100.000 Restschuld wären 50.000 Euro dann als Zugewinnausgleich zustehen oder sehe ich das falsch?

So wäre ich ja auf jeden Fall abgesichert und müsste nicht auf eine Eintragung bestehen, oder? Ich würde so den Zugewinnausgleich bekommen, ohne für die Verbindlichkeiten haften zu müssen?



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So ist es.

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ja, so blöd war ich auch mal, mein männe hat einen monat vor der heirat ein haus gekauft und nun, nach der scheidung, gehört es nach wie vor ihm alleine. zugewinn ist nicht wegen gesunkener immobilienpreise. andererseits: die reparatur der nassen wand muss er alleine bezahlen, weil ist ja nicht mein haus... und schulden hab ich auch keine, im gegensatz zu ihm... wie auch immer: wenn du eigentümerin der wohnung sein möchtest, musst du auch als solche eingetragen sein, am besten von anfang an, sonst zahlst du jahrelang deinen anteil und am bitteren ende hat er eine abgezahlte wohnung und du rein gar nichts.

gruß, liisa

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Danke für deine Antwort, hast es ja selbst erlebt und kennst dich daher ja aus.

Das Haus wäre aber in den Zugewinnausgleich gefallen, wenn es noch mehr wert gewesen wäre? Auch obwohl er es vor der Ehe gekauft hat, wurde es nicht zum Anfangsvermögen hinzugerechnet, weil es noch abbezahlt wird?

LG
Nadine

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"sonst zahlst du jahrelang deinen anteil und am bitteren ende hat er eine abgezahlte wohnung und du rein gar nichts. "

Wenn die Wohnung während der Ehe abbezahlt wird hat sie aus dem Zugewinn eben doch Anspruch auf die Hälfte !

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Du musst ins Grundbuch.

Gruß

Manavgat

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Warum kauft Ihr die Immobilie nicht als BGB-Gemeinschaft?

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Was bedeutet BGB-Gemeinschaft in diesem Zusammenhang?

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Kauft ihr die Wohnung von seinem Ersparten?
Oder nehmt ihr einen gemeinsamen Kredit in voller Höhe auf?

Wäre ja noch ein Streitpunkt

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Die Wohnung wird teilweise von seinem Geld gekauft, den Rest zahlen wir über Finanzierung, die auf ihn läuft, da ich zur Zeit schwanger bin und bald garkein Einkommen mehr habe.