wer zahlt steuerberater?

Kurze Frage, mein Nochmann wollte das ich meine Unterlagen zum Steuerberater schicke, damit ein Steuerausgleich gemacht wird, habe ich auch gemacht, auf Anraten meines Anwaltes. Nun habe ich eine Rechnung vom SB bekommen, das ich 200.-€ bezahlen soll. Habe aber noch kein Bescheid vom Finanzamt, ob ich überhaupt was für 2004/2005 zurückbekomme bzw. nachzahlen muss. Muss ich diese Rechnung bezahlen, ich wollte keinen Steuerausgleich machen, er wollte es, weil er ein Gierlappen iss.... Ich arbeite in Teilzeit und habe eine Tochter von fast 2 Jahren, Unterhalt für uns zahlt er nach Lust und Laune. Und wenn dann höchstens 50€ im Monat...
PS.Mein Ex und der SB sind beste Kumpels...

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Deine persönlichen Probleme würde ich mal außen vor lasen (Ex, kein Unterhalt, SB und Ex sind Freunde)

Bist Du ernsthaft der Meinung, ein Steuerberater lebt von Luft und Liebe?

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Hallo,
ersteinmal ist die Frage, ob Ihr für 2004/2005 eine Steuererklärungspflicht habt (evt. Steuerklasse III/IV) ?.
Wenn das der Fall ist, dann ist die Frage, ob Ihr dazu einen Steuerberater braucht und wer ihn bezahlt und auch, wer was nachzahlen muß/ bzw. erstattet bekommt.
Wäre günstig gewesen, das im Vorfeld zu klären.
Ansonsten würde ich sagen, er hat den Steuerberater beauftragt, dann soll er ihn auch zahlen. Kann natürlich sein, der Steuerberater hat auch aus früheren Zeiten den Auftrag von Dir ? Dann kann er sich wohl auch an Euch beide wenden.
Es kommt also, wie so oft, darauf an....

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Also, so ohne weiteres kann ich nicht beurteilen, ob ihr zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet seid oder nicht.
Aber den Steuerberater muss derjenige bezahlen, der ihn auch beauftragt hat.
Und fürs nächste mal empfehle ich einen Lohnsteuerhilfeverein: die sind wesentlich günstiger!

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Hallo Babysnoopy,
dir steht ein Anteil aus der durch die gemeinsame Veranlagung entstandenen Rückzahlung an ihn zu. Für die Zukunft gilt:
Nur wenn Kv seiner Unterhaltspflicht in vollem Umfang nachkommt, darf er ein "halbes Kind" auf der Steuerkarte behalten, ansonsten steht dir das ganze Kind (rein steuerlich) zu.
Als Geschiedene musst du keiner gem. Veranlagung mehr zustimmen, das ist ein nettes Entgegenkommen, bei dem man sich den Gewinn teilt. Als Teilzeit-Kraft und Mutter musst du dich nicht drauf einlassen, da du eh nur wenig Steuern zahlst.
Insofern würde ich zu den SB-Kosten sagen: Wer die Musik bestellt, der muss sie auch bezahlen. Erkläre ihm nett, dass dies ansonsten die letzte gemeinsame Veranlagung war und du das demnächst für dich alleine regelst. Frag auch deinen Anwalt noch danach, aber ich glaube nicht, dass du was zahlen musst, ansonsten verrechnet es mit seiner Rückzahlung.
Liebe Grüße
Mariella