Prozeßkostenhilfe

Hallo!

Ich hatte im Nov. 2004 Prozeßkostenhilfe beantragt und auch genehmigt bekommen.
Es ging damals um eine arbeitsgerichtliche Sache. mein Chef wollte mich in der SS aufgrund der SS entlassen. Er hatte sich mir gegenüber sehr unsozial benommen (kam zu mir nach hause, drohte,.... ) weshalb ich mir auf jeden Fall einen Anwalt suchte und dies ja auch vom Staat übernommen bekam.
Es handelte sich um einen Betrag von etwa 400 Euro was voll übernommen wurde.
Jetzt bekomme ich alle 9 Monate ein Anschreiben, welches meine Einkommensituation prüft, ob ich denn die PKH zurückzahlen könnte.
Momentan sowie die letzten beiden Male war und ist es so, das ich in Elternzeit bin, somit kein Verdienst meinerseits vorhanden ist, das Gehalt sowie der Abtrag für unser Hausdarlehn ist seit Antragsstellung gleich geblieben.
Wie ist esdenn, wenn ich jetzt wieder arbeiten gehe, muß ich dann rückwirken den gesamten Betrag wieder zurück zahlen oder nur der Teil der noch übrig bleibt (die PKH zahlt ja lt. Anwalt eine monatlich Rate).
Wie lange schreiben die mich an? Habe irgendwo gemeint was von 4 Jahren gelesen zu haben?

Vielen Dank für Eure Antworten

PS: Habe seit 3 Jahren jetzt übrigens eine Rechtschutzversicherung ;-)

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Hallo,

du wirst dann alles zurückzahlen müssen.

Es ist nur eine Art zinsloses Darlehen.

Gruß,

Ariane - die aus eigener Erfahrung spricht

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Habe auch mal PKH erhalten. Aber im Falle eines Urteils trägt die Prozesskosten doch derjenige, der den Prozess verloren hat....so war es bei mir jedenfalls, ich musste nichts zurückzahlen.
Gab es ein Gerichtsurteil?

LG Mareike

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Hallo,

Bei einer Scheidung z.B. gibt es keine Verlierer.

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Im Arbeitsrecht ist es aber so, daß jede Partei in der ersten Instanz seine Kosten allein trägt, sei es durch PKH oder eine Rechtsschutz.

Wenn man PKH bewilligt bekommt, dann kann das Gericht innerhalb von 4 Jahren überprüfen, ob sich Dein Einkommen verbessert hat. Es kann dann aus einer ratenfreien Prozesskostenhilfe eine ratenweise Prozesskostenhilfe bewilligt werden.

Dann müssen eben die im Rahmen der PKH gezahlten Gebühren von Dir in Raten zurückgezahlt werden. Raten dürfen aber auch nicht mehr als 48 Monate gezahlt werden.

Viele Grüße

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