Regelung für Umzugstage

Hallo,

kennt sich da jemand aus?
Meine Kollegin zieht von Berlin nach Brandenburg, also in ein anderes Bundesland. Gibt es da nicht zwei Umzugstage? Wenn ja, wo steht das genau geschrieben, daß sie das meinem Chef vorlegen kann.

Vielen Dank
Nancy

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Richtig gute Idee! Wer heutzutage seinem Chef/seiner Chefin derart obsolete Regelungen als Druckmittel vorlegt, um einen Tag mehr Urlaub 'rauszuschinden, gehört meines Erachtens sofort auf die Straße gesetzt.

Wieso soll man überhaupt einen Tag frei bekommen, wenn man umzieht? Ich habe das bisher immer im Rahmen meiner Urlaubstage gemacht und wäre auch nie auf die Idee gekommen, da nach einem Tag Sonderurlaub zu fragen.

Und dann direkt zwei Tage, weil es ja ein anderes Bundesland ist (das zu allem Überfluss auch noch Berlin komplett umschließt)?

Einige leben wohl in ihrer eigenen Welt.

Erst Sonderurlaub wegen Umzug, und sich dann wundern, wenn man bei der kleinsten Gelegenheit entlassen wird. Ich habe vollstes Verständnis für Personalabteilungen oder Chefs/Chefinnen, die da lieber nach neuen Mitarbeitern suchen, es gibt Hunderte, die würden trotz Umzugs liebend gerne weiterarbeiten.

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Es freut mich doch immer wieder, wenn man hier kompetente Antworten bekommt.

Ich habe z.B. damals für meinen Umzug einen richtigen Umzugstag bekommen! Ohne entlassen zuwerden oder einen Urlaubstag zu opfern.

Es war eine ernst gemeinte Frage und es sollten nur die antworten, die wirklich was dazu beisteuern können und nicht nur irgendeinen Mist labern!


Vielleicht gibt es ja noch jemanden, der mir meine Frage beantworten kann.

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Das müsste im Tarifvertrag oder eventuell in einer Betriebsvereibarung festgelegt sein. Ich hab keinen Tag bekommen, mein mann einen, ist also total unterschiedlich. Nach dem Tarifvertrag kannst ja mal googln wegen Betriebsvereibarung mal bei Betriebsrat nachfragen!

Grüße
Lieserl

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Hallo!
Ein gesetzlicher Anspruch auf Sonderurlaub besteht nicht. Allerdings ist in manchen Tarifverträgen so etwas verankert.

Ich persönlich würde den Chef direkt fragen, ob es die Möglichkeit für Sonderurlaub gibt. Oder unbezahlten Urlaub oder oder oder...

Gruss Susanne