Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz nach einem Jahr Elternzeit?

Hallo,

ich arbeite im KH, genaugenommen in einem Asklepios Unternehmen als Kinderkrankenschwester. Ich bin schwanger und möchte nach 11-12 Monaten Elternzeit wiederkommen. Es heißt bei uns immer: Du hast Anspruch auf einen vergleichbaren Arbeitsplatz mit den Stunden (ich arbeite halb, weil ich schon ein kind habe), aber nicht auf der gleichen Station im gleichen Team. Nach meiner ersten SS hatte ich Glück, ich habe allerdings auch schon nach einem jahr wieder angefangen aber nur 5 tage (viertel) im Monat für 2 Jahre, dann halb und das im gleichen Team auf der gleichen Station.
Nun wurde mir wie gesagt erzählt das man mir nicht versprechen könne das ich auf die gleiche Station zurück kommen kann, aber sie wollen mich gerne zurück haben ( daran liegt es nicht) aber es werden ja eher Stellen abgebaut etc. ...
Nun habe ich mir sagen lassen das man Anspruch auf den gleichen Arbeitsplatz, im selben Team hat wenn man schon nach einem Jahr wider kommt!!!???
Wer kann das bestätigen?? Ist das so?
Danke!
Gruß
girasol

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Hallo giralsol,

bei uns, ich bin in einem verein für gesundheitshilfen tätig, ist es so, dass es egal ist, wann man wieder kommt, man zwar einen Anspruch auf eine Stelle hat, aber nicht auf die selbe wie vorher.


Eine Kollegin kam unmittelbar nach dem Mutterschutz wieder zurück. Sie hatte vorher Vollzeit gearbeitet in der Tagesstätte und konnte/wollte danach auch nur Teilzeit arbeiten. Sie durfte weder in die Tagesstätte zurück, noch ins andere Team, sondern ist ins Betreute Wohnen eingesetzt worden, weil es die einzige Möglichkeit war wo man Teilzeit arbeiten kann.

Lg
Jasmina

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Wer hat Dir denn den Bären aufgebunden?

Jeder ist ersetzbar/versetzbar in einem größeren Unternehmen. Anspruch hast Du keinen auf den selben Arbeitsplatz. Teilzeitkräfte werden eh eher hin und hergeschoben.

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Man hat einen Anspruch auf einen gleichwertigen arbeitsplatz, aber nicht auf den gleichen.

LG

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Bei meiner Behörde (im öff. Dienst) hätte ich bis zu 1 Jahr Anspruch auf genau den Arbeitsplatz, den ich vorher hatte.

Bei allem was darüber hinausgeht hätte ich lediglich Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.

Aber ich glaube nicht, dass das einheitlich geregelt ist.

LG
Amelie