Gehaltsabrechnung/Lohnsteuerkarte

Hallo,

sind die Jahressummen auf der Dezember - Gehaltsabrechnung mit den Daten auf der Lohnsteuerkarte ( die erst noch kommt ) eigentlich identisch ?

LG Jana

1

#kratz

sollten sie eigendlich schon ja !!

2

Danke für die schnelle Antwort!

Bin nämlich auch der Ansicht, aber unsere Vewaltungstussis :-[:-[:-[

Schönen Abend noch.

3

Hallo Jana,

nein, meiner Meinung nach sind sie das nicht.
Da stehen doch nur die Daten für Dezember drin, auf der Steuerbescheinigung (Karte behält der AG) die kumulierten für das vergangene Jahr.

Worum geht es Dir denn genau?

Gruß,

Andrea

4

Hallo Andrea,

ich muss für den Kita-platz unser letztes Jahreseinkommen nachweisen. Bis März, wenn die Steuerbescheinigung kommt, wollen die Damen nicht warten. So wurde es aber bisher gehandhabt.
Jetzt wollen sie alle ZWÖLF Gehaltsabrechnungen !!!

Auf der Dezemberabrechnung stehen ganz unten die Jahressummen. Und mE müssten das die gleichen Zahlen sein, die dann auch auf der Lohnsteuerkarte ( weißt schon, was ich meine ) stehen.

LG Jana

5

Auf der Gehaltsbarechnung steht auch was du schon in diesem Jahr insgesamt verdient hast

LG

6

Nein, sind sie nicht, da Du auf der Dezember-Abrechnung lediglich die Werte für Dezember plus die Jahreswerte findest. Die Werte auf der Lohnsteuerkarte beinhalten aber unter Umständen auch noch Daten aus dem folgenden Jahr, die erst im Januar ausgezahlt werden, steuerlich aber noch ins Vorjahr gehören. Dies ist ja auch der Grund, warum es die Lohnsteuerbescheinigungen nicht unmittelbar nach der Dezember-Abrechnung gibt.

Gruß, Nicola

P.S. die Jahreswerte auf der Dezember-Abrechnung müssten für die Damen aber ausreichend sein.

7

Hi !
Die Daten auf der Gehaltsabrg. Dez. können durchaus mit den Daten der Elster-Lohnsteuerbescheinigung identisch sein.
Programmtechnisch ist es auch möglich, die LSt-Bescheinigungen bereits mit der Dez.abrg.
auszudrucken und elektr. an die jew. Finanzämter zu melden.
Viele Betriebe lassen die Bescheinigungen halt erst mit Januar erstellen,
damit evtl. Zahlungen fürs alte Jahr noch mit berücksichtigt werden.

Unter Umständen sind die Jahreswerte nicht oder nicht vollständig auf der Abrechnung,
wenn das Gehaltsabrechnungsprogramm im Laufe des Jahres gewechselt wird,
und die alten Daten nicht vorgetragen werden.

Viele Grüße,
Silvia