Lehrer und Elternzeit, Partnermonate...

Hallo!

Hab ne Frage ....

Nachdem ich nun völlig ungeplant im September wieder ein baby bekomme, ist Einiges zu kären...

Ich habe noch zwei Kleinkinder und einen Baby-Hund , ausserdem wird es hoffentlich wie bei den anderen beiden ine Hausgeburt, daher würde mein Mann gerne seine 2 Partnermonate nehmen, und zwar ab Geburt.
Das Problem ist, es ist Lehrer, kann man da auch mal so eben zwei Monate aussteigen?
Und wenn man nur Teilzeit arbeiten will, diese zwei Monate, wie ist das dann, ich meine, da darf man ja max. 30 Std. arbeiten - aber er arbeitet ja nur 25 und den Rest zuhause ...und wird dann 69% gezahlt, von dem , was fehlt, durch die Teilzeit?

Was heisst denn das für uns?

Hat da jemand nen Plan?

Vielen Dank!

Melanie mit Max(4), Leonie(in4 Tagen 3)und Zwergi im Bauch, ausserdem 2 Kaninchen, ein Wauwi und ein Pferd

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du meinst das dein mann ab der entbindung in elternzeit geht damit das elterngeld auch gewährt wird in diesen 2 monaten?

es steht leider nicht so im gesetz.

der partner der nicht entbinden = mann / vater des kindes - hat ab dem 13. lebensmonat des kindes die elternzeit anzuhängen damit die elternzeit hier in deutschland nach deutschen recht gewährt wird.

in den ersten 2 monaten - so heisst es - wird diese auszeit nicht anerkannt da die arbeitende werdende mutter in diesen letzten 8 wochen im mutterschutz steht und schon per gesetzt NICHT arbeiten darf und somit zuhause ist. auch wenn er da urlaub nimmt um die 8 wochen der frau beizustehen.

das er mal für 2 moante aussteigen kann - klar solange er mit dir im gleichen haushalt lebt. dazu wird er auch mit dem entsprechenden für ihn zuständigen vorgesetzten sich unterhalten.

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Hallo!

ich dachte, ich hätte gelesen, dass der Zeitpunkt der Partnermonate frei wählbar ist?!
Ausserdem können doch laut Gesetz auch beide Partner parallel zuhause bleiben....
Wenn er kein Geld bekommt in dieser Zeit, können wir uns das nicht leisten....


Da mach ich mich nochmal schlau...

Trotzdem Danke!

Melanie mit kids

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>>> der partner der nicht entbinden = mann / vater des kindes - hat ab dem 13. lebensmonat des kindes die elternzeit anzuhängen damit die elternzeit hier in deutschland nach deutschen recht gewährt wird. <<<

Blödsinn !!!

Der Vater kann Elternzeit nehmen, wann und solange er will, bis zu 12 Monaten...

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Hi,


also ignorier erstmal die vorherige Antwort, völliger Blödsinn!

Er kann natürlich soviel Elternzeit nehmen, wie er will, von 1 Monat bis 3 Jahre.
Elterngeld kann er auch beziehen, wann er will, allerdings nur in den ersten 14 Lebensmonaten.
Mit den 2 Monaten ab Geburt ist absolut ok.
Als Lehrer ist er ja wohl Beamter, oder? Da gibts schon mal gar keine Probleme. Das muss die Schule dann halt selber auf die Reihe kriegen, mit Vertretungsstunden o.ä.. Könnten höchstens die Kollegen sauer werden.
Bei Lehreren wird das übrigens nicht mit 30 Stunden berechnet, das wäre ja auch sinnlos, da läge ja dann keine Erwerbsminderung vor.
Wenn die reguläre Arbeitszeit für Beamte 42 std (wie bei uns in Bayern) beträgt, dann gilt für ihn:

er darf höchstens einen Zeitanteil von 30/42 arbeiten, also 30/42*25 = 17,85 std, das wird dann gerundet.

Dann erhält er 67% (nicht 69!) der Differenz. In Bayern gibts noch 30Euro für die Krankenkassenbeiträge pro Monat extra während der gesamten Elternzeit, nicht beschränkt auf den Elterngeldbezug.

gruss
Julia

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Hi!

Danke, das hilft mir weiter...

Eigentlich waren wir durh mit der Familienplanung - hat sich aber noch jemand eingeschummelt*gg*...daher steh ich jetzt bissl auf dem Schlauch!


Danke nochmal!

lg

melanie mit Max(4), Leonie(in 3 tagen 3) und nun noch Gummi-Zwerg im Bauch

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Hallo,

hier wird ja wieder einiger Blödsinn von vermeintlichen Fachleuten verzapft.

bleathel hat recht; selbstverständlich kann Dein Mann seine Elternzeit nehmen, wann er möchte, auch unmittelbar nach Geburt, und nicht erst nach 14 Monaten zum Anhängen (so ein Schwachsinn!).

Allerdings ist zu berücksichtigen, daß Zeiten des Mutterschaftsgeldbezugs als Elternzeit der Mutter angerechnet werden, dh. wenn er nach Geburt seine zwei Partnermonate nimmt, zählt das dann insgesamt als 4 Monate mit Elterngeldbezug, so daß nur noch 10 Monate bleiben (.http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76688.html).

Ob und wie das mit seinem Job machbar ist, sollte er mit seinem Dienstherrn klären.

VG
Susi