Frage zu Krankenversicherung und Wohngeld bei Selbstständigkeit

Hallo,

ab März kommt auch mein zweites Kind in den Kindergarten. Momentan bin ich alleinerziehend.


Somit würde ich gerne ab März auf selbstständiger Basis (ich bin Lerntherapeutin) ca. 500 Euro pro Monat verdienen. Dann käme ich mit Kindergeld (308 Euro) und Unterhalt für die Kinder (ca. 400 Euro) gut über die Runden.
Nun habe ich bei der Krankenkasse angefragt und die sagten, dass Selbstständige mindestens 296 Euro pro Monat bezahlen müssen für die Krankenversicherung. Dann blieben mir ja nur noch 200 Euro übrig pro Monat von meinen verdienten 500 Euro. Das kann doch nicht sein, oder?


Ich möchte nun versuchen Wohngeld zu beantragen. Möchte aber definitiv kein ALG2 beantragen (geht bei Selbstständigen glaube ich nicht mal).
Unter welchen Bedingungen bekommt man Wohngeld? Die von der Krankenkasse sagten nämlich, dass sobald ich Wohngeld bekomme, ich pflichtversichert wäre bei ihnen und die Kosten von der Wohngeldstelle übernommen werden für die Krankenkasse. Ich kann das aber nicht ganz glauben.


Kennt sich jemand aus? Wie ist das mit Selbstständigen, die nur 500 Euro verdienen?
Was für Abgaben muss ich noch bedenken?

LG, Lara



1

Also: Wenn du gesetzlich versichert bleibst (was bei 2 Kindern ratsam ist), dann richtet sich der Beitrag nach deinem Einkommen und da gibt es eine Mindestgrenze, die je nach KK so um die 250€ liegt. Das ist also richtig.

Als es noch die Ich-AG gab, konnten diese Selbstständigen die ersten drei Jahre günstiger in die Versicherung kommen, ich hab drei lange "nur" 198€ inkl. Pflegeversicherung bezahlt.

Wenn du dir "nur" 500€ dazuverdienen möchtest, dann hast du kein Vollzeitgewerbe. Rechne mal durch, je nach Stundensatz, wie lange du für dieses Geld arbeiten musst.
Das klingt nach einem Nebengewerbe oder zumindest einem Teilzeitgewerbe.

Du kannst in diesem Fall Wohngeld beantragen, dann musst du aber deine monatl. Einnahmen nachweisen. Ich habe das in der ersten Zeit in Form von monatl. betriebswirtschaftlichen Auswertungen gemacht.
Aber da wirst du wohl auch nicht sooo viel bekommen.

Aber auch als Selbstständige kannst du ergänzendes ALG II beantragen... und ganz ehrlich... wenn dir was zusteht... scheue dich nicht...

Soweit...
LG
Anja...

2

PS: der Vorteil, wenn die ALG II zusteht wäre, daß du über die Krankenversichert sein könntest, aber dann muss es nur als Nebengewerbe laufen....

Alles was an Einkünften dann über 100€ liegt, wird dann angerechnet. Kindergeld und Unterhalt auch...

Bedenke bitte, daß du auch noch andere Dinge zahlen musst, bestimmte Versicherungen für die Selbstständigkeit, Gewerberäume, laufende Kosten wie Telefon, Internet, Büromaterial, Fahrkosten, Deutscher Rentenversicherungsbund...

Was bezahlst du denn an Miete? Dann kann mir dir deinen ALG II Anspruch mal ausrechnen.

3

Ich hab mich da auch mal erkundigt zwecks selbstständigkeit und KV. War irgendwie wie verhext, ich hätte immer draufzahlen müssen, wenn ich als selbstständige relativ wenig verdient hätte (waren bei mir so 300 bis 500€). Allerdings waren die Privaten kv günstiger als die gesetzlichen. Ich hatte damals aber keine Kinder.
Ich würd dir Raten dich auch mal bei einer Privaten zu erkundigen.#kratz

Lieserl

4

Na, ich hatte damals (auch ohne Kind) von der gesetzl. in die private gewechselt und habe hier auch als 23 Jährige Frau 185€ im Monat gezahlt.

Wenn du Kinder hast, bezahlst du in einer privaten KV pro Kind immer noch einmal einen gewissen Satz drauf... waren bei meiner 125€ pro Kind... *würg* auch quatsch.

6

Hallo avenhar!

Die Beiträge in der PKV hängen immer davon ab, was man da versichern möchte. Somit ist auch jede zu versichernde Person einzeln zu betrachten und zu berechnen.
Das geht von 20 - Fast unendlich.


gruß pete

weiteren Kommentar laden
5

Ich bin PEKiP - Gruppenleiterin, arbeite also auch selbständig. Ich habe folgende Auflagen von der Krankenversicherung:
Mein max. Gewinn darf pro Monat bei 325 Euro liegen, ein Cent mehr und ich muss 126,59 Euro (stand 2006 ) bezahlen.
Ich darf bis 18/h die Woche arbeiten, keine AN beschäftigen und mein Verdienst darf nicht der Hauptverdienst der Familie sein.
Erfülle ich dies, kann ich familienversichert bleiben.
Ich hab für mich ausgerechnet, dass es sich gar nicht rechnet, über die 325 Euro zu kommen, da ich dann KV zahle und ab 400 Euro Rentenversicherung. Dann hätt ich bei mehr Arbeit und höhren Tagesmutterkosten unterm Strich weniger Geld zur Verfügung als nun.

8

ALG2 wird auch für Selbstständige gezahlt! Hier wird vor allem auch die Krankenversicherung berücksichtigt.

Ich würde an Deiner Stelle ALG2 beantragen und kein Wohngeld.

Gruß

Manavgat