Beitragsrückforderung von der Krankenkasse

Hallöle#freu#freu#freu#freu#freu#freu

Vielleicht kann mir ja jemand helfen.#kratz#kratz#kratz#kratz

Bin seid ca.3 Jahren freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ( Mann verdient zu viel daher bin Ich verpflichtet für meine KV selbst auf zukommen)

Nun ist es so wenn man 1 Jahr nicht beim Arzt wahr(Außer Vorsorgeuntersuchungen) kann man einen gewissen Teil zurück erstatten(Bonus Beitragsrückzahlung)

Habe dies für das Jahr 2005 gemacht weil Ich bis dato der Meinung war keinerlei ärztliche Leistung in Anspruch genommen zu haben.

Habe dann das Geld ca. 200 Euro wieder bekommen das war anfang 2006

Und heute bekommne Ich post das nach einer aktuellen Prüfung dieser Leistungsabrechnungen festgestellt wurde das ich im Kal3nderjahr 2005 ärztliche Leistungen geltend gemacht wurden.

Mit der Begründung:

Twischenzeitlich haben alle Leistungsträger oder Vertragspartner mit der IKk-Direkt für das Kalenderjahr abgerechnet..

Und Ich soll jetzt 86,34 Euro zurück bezahlen innerhalb von 14 Tagen:-[:-[:-[:-[:-[

Gehts noch nach über einem Jahr kommen die damit. Bin umgezogen und meine ehemaliger Hausarzt+ Praxis gibt es nicht mehr. Und Ich bin der Meinung das Ich 2005 nicht beim Arzt war sonst hätte Ich den Bonus nicht beantragt:-(:-(:-(

Riekschen#blume

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"Bin seid ca.3 Jahren freiwilliges Mitglied einer Krankenkasse ( Mann verdient zu viel daher bin Ich verpflichtet für meine KV selbst auf zukommen) "

Verstehe ich nicht. Ich verdiene auch über der Beitragsbemessungsgrenze und trotzdem ist meine ganze Familie über mich beitragsfrei versichert.

Nichts desto trotz kann Dir hier wohl niemend helfen, da auch wir nicht wissen ob und bei welchem Arzt Du 2005 gewesen warst.

Frag doch einfach Deine Krankenkasse, wie sich die EUR 86,34 zusammensetzen ? Lass Dir ggf. eine Kopie der entsprechenden Rechnung schicken.

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Sorry wir sind nicht verheiratet aber ist trotzdem mein Mann#hicks#hicks

Und wenn wir heiraten würden,würde es auch nichts bringen da er Privat patient ist also müßte Ich die Kv auch selbst bezahlen

Wollte eigendlich wissen ob die KV überhaupt berechtigt ist 1 Jahr später Rückzahlungen zu fordern#kratz#kratz#kratz#kratz

Riekschen#blume

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Dann bist du gesetzlich versichert. Ihr Partner wird privat versichert sein.

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Hi Riekschen,
ich arbeite selber bei einer Krankenkasse daher folgender Tipp. Eigentlich müsste in der Satzung der IKK drin stehen wie die Abrechnung des Bonusprogrammes vonstatten geht. D.h. bis wann noch was zurück gefordert werden kann. Lass Dir einen Auszug schicken. Leider ist es wirklich so, dass die Arztrechnungen immer 3 Quartale verzögert über die Kassenärztliche Vereinigung bei den Kassen eintrudeln. Bis dann alles gesichtet ist kann schonmal die Zeit vergehen. Nichts desto trotz solltest Du wenn Du Dir sicher bist eine Kopie der Abrechnung anfordern, dann weißt Du was da war. Es kann nämlich auch immer mal passieren, dass ein Arzt falsch abrechnet.
LG und viel Erfolg
Nicki