Zahlt man Lohnsteuern im Mutterschutz? Wann Steuerklasse wechseln?

Hallo,
wir haben am 1.12.06 geheiratet.

Mein Mann verdient weniger als ich. Daher habe ich ab 2007 Lohnsteuerklasse 3 und mein Mann Lohnsteuerklasse 5.

Ab 20.2.2007 gehe ich in den Mutterschutz.
Zahl ich in den 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt auch Lohnsteuer? Wenn JA, dann wär es ja sinnvoll, wenn ich erst 8 Wochen nach der Geburt die Steuerklasse wechsle, oder?

Falls ich keine Lohsteuer zahlen muß, ab wann soll ich dann die Lohnsteuerklasse wieder wechseln auf meinen Mann 3 und ich 5??? Ab März 2007 dann??? Ich blick da nicht mehr durch #kratz #augen

Baby soll, wenn es sich daran hält, am 3.4.2007 kommen.

Danke

Liebe Grüsse Diana + #baby SSW 26

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Jein. Du bekommst einfach dein Nettogehalt ausgezahlt. Allerdings ist allzuoft wechseln nicht erlaubt.

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Hi,
wir sind jetzt beide noch in der Klsse 1, weil das wechseln nur bis zum 30.11.06 möglich war und wir aber am 1.12 erst geheiratet haben.

Das heißt also ab 2007 ich 3 und mein Mann 5 und ab März dann umgekehrt, da ich ja keine Lohnsteuer am März zahle. Ist das richtig so?

Diana

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Hi,
auf das MuSchuGeld zahlst Du erst mal keine Lohnsteuer, allerdings wird das Geld auf das zu versteuernde Einkommen angerechnet, es kann also dadurch zu einer Nachberechnung kommen.

Keine Ahnung über die Lohnsteuerklassen, derartige Probleme zur Finanzoptimierung hat man als unverheiratete Eltern nicht #schmoll.

Viele Grüße
Miau2 mit #baby Maximilian *12.05.06

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Brauchst du auch nicht - am Ende des Jahres gleicht sich eh alles aus.

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Hallo Diana,

für dieses Jahr könnt ihr nur noch im Rahmen Eurer Einkommensteuererklärung "Einfluss" auf die Steuer nehmen. Entweder Ihr gebt durch Eure Heirat mit der sog. Zusammenveranlagung eine Steuererklärung, oder Ihr gebt noch mal jeder eine eigene Steuererklärung (wie damals als Single) ab - was günstiger ist, sagt Euch Euer Steuerberater oder Euer Steuerberechnungsprogramm "des Vertrauens". P.S. Alles Gute noch nachträglich zur Hochzeit!

In 2007 würde ich die Eintragungen auf Euren LSt-Karten (er 3, sie 5) vorerst beibehalten (auch für die Berechnung des MuSchuGeldes). Zum einen erspart es Euch das Hin+Her der Karten von+zum Arbeitgeber und die Rennerei zur Gemeinde, zum anderen holt Ihr Euch die "zuviel gezahlte LSt vor der Entbindung" eh am Jahresende 2007 mit Eurer Steuererklärung wieder zurück.

Wenn Dein Mann nach der Entbindung der Alleinverdiener ist, würde ich die Lohnsteuerkarten für ihn auf 3 und für Dich auf 5 abändern lassen.

Dir für Deine Schwangerschaft + die Entbindung alles Gute

LG

clara