Fristgemäß kündigen

Ihr Lieben,

ich habe eine kleine Verständnisfrage:

Vorgestern habe ich die Zusage für meinen neuen Job erhalten. Da in meinem jetzigen Arbeitsvertrag von einer gesetzlichen Kündigungsfrist die Rede ist, kann ich auch schon zum 15.01. kündigen. Mein neuer Arbeitgeber will mich aber unbedingt schon zum 15.01. einstellen. Wie ist das dann mit dem einen Tag Überschneidung zu verstehen? Hätte ich dann eigentlich schon zum 14. kündigen müssen oder kann ich den neuen Job erst am 16. beginnen? Oder wie läuft das? #kratz

Denn wenn man beispielsweise am 01.02. den neuen Job antritt, muss man ja eigentlich auch schon zum 31.01. kündigen und nicht erst zum 01.02...

Hoffentlich hat meine wirren Äußerungen jemand verstanden und kann mir weiterhelfen.

*liebgrüß* und schon mal vielen Dank im Voraus!

Katharina

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Laut Gesetz kannst Du nur zum 15.01.07 kündigen, Du müsstest daher am 15.01.07 noch beim alten Arbeitgeber arbeiten.

Sperche mit dem alten Arbeitgeber, vielleicht gibt er Dir diesen Tag frei.
Wenn nicht, spreche mit dem neuen Arbeitgeber und erkläre die Situation. Gib ihm die Tel. Nummer des alten Arbeitgebers, dann sollen die sich um Dich kloppen.

Aus diesen einen popligen Tag wird es ja wohl nicht ankommen !

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Du hast mit Sicherheit doch noch etwas Resturlaub, oder? Denn nimmst Du dann einfach am Ende der Arbeit beim derzeitigen Arbeitgeber. Den kann er Dir auch nciht so einfach verweigern.

Grüße, das teufeclhen

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Hi,
man kündigt zum 15. oder zum Monatsende, mit mindestens 4-wöchiger Frist (Abhängig von Betriebszugehörigkeit). Heißt, Dein letztes Beispiel wäre kein Problem, weil die Kündigung immer zum 31.1. erfolgen würde und nie zum 1.2. (bei gesetzlicher Frist).

Ansonsten...Du kannst strenggenommen Deine neue Stelle erst am 16. antreten, wenn Dein alter AG nicht kulant ist und Dich einen Tag früher freistellt. Zum 14. hättest du - gesetzlich - nicht kündigen können.

Viele Grüße
Miau2 mit #baby Maximilian *12.05.06

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also wenn du zum 15. kündigst, dann bist du am 15. noch beim alten arbeitgeber gemeldet und der neue kann dich erst um 16. anmelden.

entweder dein alter arbeitgeber lässt dich zum 14. gehen oder du fängst bei neuen erst am 16. an.

auch wenn du den 15. urlaub nimmst bist du noch bei der firma gemeldet!!!

lg
moni

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Hallo,

kündigen kannst Du zum 15.01.07, dh. Du kannst erst am 16.01. bei dem neuen AG anfangen. Wenn Du zum Monatsende kündigen würdest, also 31.01., könntest Du logischwerweise auch erst zum 01.02. woanders anfangen.

Resturlaub zu nehmen, wie es hier schon vorgeschlagen wurde, nutzt gar nichts, denn auch im Urlaub bist Du noch beschäftigt und kannst nicht ohne Genehmigung woanders anfangen.

Klär es doch mit den Arbeitgebern, ob man Dich einen Tag früher gehen bzw. später anfangen läßt - an einem Tag wird es ja wohl nicht scheitern.

VG
Susi