Zeugengeld? Weiß da jemand bescheid?

Hallo ihr,

also die Geschichte ist so:
Ich habe letztes Jahr einen Unfall beobachtet. Ich habe den Fahrradfahrer gefragt ob er ok ist oder ob ich ein Krankenwagen rufen soll und er meinte nur das alles ok sei also bin ich Tanken gegangen und habe danach nochmal nach ihm geschaut. Er hat halt da mit dem Autofahrer anscheinend geredet. Ok, dieses Jahr bekommt ich einen Anruf von diesen Fahrradfahrer und er fragte mich ob ich doch bitte als Zeugin vor Gericht kommen könnte. Ich sagte zu und musste seinen Anwalt anrufen um ihm das zu sagen und um herraus zu finden wann der Termin sein würde. Er sagte es wäre der 19.12.06, da habe ich aber zu ihm gesagt das ich da nicht kann weil wir eigentlich am 19.12 schon nach USA fliegen wollten. So jetzt hat sich das geändert und wir fliegen am 24.12, ich habe also heute noch einmal angerufen und habe ihm bescheid gesagt und er sagte das ich einfach kommen soll am 19.12 obwohl ich noch keine Einladung vom Gericht habe aber er würde etwas zu denen hinfaxen.....
So nun meine Fragen:
Ich hab ja keine Einladung steht mir trotzdem das Zeugengeld zu? Und wenn ja wieviel ist das denn ungefähr? Ich muss auch sagen das ich die Hauptzeugin bin.

Bekomm ich Spritgeld? Das wo es passiert ist und wo die Gerichtsverhandlung stattfindet ist ungefähr 300-350 km weit von mir.

Wie schauts aus mit Übernachtung? Oder Essen?
Ich muss dazusagen ich habe noch ein Kleinkind.

Ich hoffe jemand kann mir helfen!!!

Danke und Lg Laura

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Hier kannste nachlesen was erstattet wird und was nicht und wieviel:
http://www.gesetze-im-internet.de/jveg/BJNR077600004.html#BJNR077600004BJNG000500000

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Soweit ich weiß ist es so, dass wenn keine Ladung vom Gericht vorliegt auch kein Zeugengeld gezahlt wird. Von daher kann es sein, dass du leer ausgehst. Du solltest das unbedingt vorher abklären. Denn wenn du keine Ladung hast, musst du da auch nicht hin.

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Danke,

ich werde morgen mal dort anrufen und nachfragen.

Lg Laura

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Ich habe nochmal genau nachgefragt. So lange du keine schriftliche Ladung bekommst vom Gericht musst du da nicht hin. Mit dieser Ladung bekommt man auch den Bogen für das Zeugengeld. Bist du nicht geladen bekommst du das auch nicht.

Da dich nur der Fahrradfahrer angerufen hat, kannst du das getrost vergessen. Der hat nix zu sagen. Der müsste das seinem Anwalt sagen und der müsste dem Gericht schreiben, dass du als Zeuge zugelassen wirst usw. So kann es dir sogar passieren, dass du gar nicht angehört wirst und umsonst dahin fährst und du bekommst auf gar keinen Fall Zeugengeld, solange du nicht offiziell geladen bist.

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Hallo,

wenn Du nicht förmlich vom Gericht vorgeladen bist, bekommst Du keine Aufwandsentschädigung.

Ich halte es im übrigen für fraglich, ob man Dich dort überhaupt braucht, denn wenn das Gericht der Meinung ist, daß ein Sachverhalt nicht bewiesen ist und durch Zeugenaussage geklärt werden muß, wird der Zeuge auch gerichtlich geladen.

Selbst wenn Deine Zeugenaussage benötigt würde, kannst Du beantragen, eine schriftliche Aussage zu machen oder vor ein wohnortnahes Gericht vorgeladen zu werden, wenn das eigentlich zuständige Gericht für Dich zu weit weg ist.

Spar Dir den Aufwand.

VG
Susi