unbefristeter Arbeitsvertrag - nun soll ich neuen unterschreiben??

Morgen,

ich hoffe mal hier kennt sich jemand aus.
Ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag.
Bin ja dann schwanger geworden und habe nach der Geburt 2 Jahre Elternzeit eingereicht.
Nun wurde ich gefragt ob ich nicht die Freitage + Samstage im Monat Dezember arbeiten würde.
Habe dann gesagt das ich gerne komme, bin auch froh wenn ich mal einen Tag rauskomme.

Nun wurde mir gestern gesagt der neue Arbeitsvertrag ist noch nicht fertig und ich solle ihn in zwei Wochen unbedingt bevor ich mit arbeiten anfange unterschreiben.

Wieso brauche ich einen neuen Arbeitsvertrag??#kratz
Es ändert sich die Stundenzahl minimal, aber mehr auch nicht.
Wird wegen der Elternzeit ein neuer Arbeitsvertrag benötigt??
Ich weiß nähmlich das nach mir die Leute nur noch befristet eingestellt wurden, nur ich habe als Aushilfskraft einen unbefristeten.
Nun habe ich überlegt, ist es nicht so wenn ich den neuen Vertrag unterschreibe (der ja nur für den Dezember ist ) - ist dann mein alter Vertrag hinfällig??

Bitte helfet mir mal.

mfg Franzy

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richtig, wenn du einen neuen vertrag unterschreibst, wird der alte hinfällig.
ich glaube nicht, daß sie dir noch einmal einen unbefristeten geben, sei also vorsichtig.
überall wird nur noch befristet eingestellt. würde an deiner stelle keinen anderen unterschreiben.

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So habe ich mir das nämlich auch gedacht.
O.k. ich mache das nur als Nebenjob, habe vorher Donnerstag, Freitag und Samstag gearbeitet mit einer Teilzeit 15 h/Woche.
Nun wären es vieleicht 12 Stunden die ich arbeiten soll. Eine Änderung des Vertrages hätte ich ja noch verstanden, aber einen neuen.
Und was mache ich nun??#kratz
Wenn ich ihn nicht unterschreibe gibt es bestimmt Ärger.
Ist das uberhaupt legal?
Mir wurde ja schon verboten in der Elternzeit zu arbeiten. ( will der Chef einfach nicht...)
Und nun das, ich bin ratlos.

mfg Franzy

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wenn du einen neuen vertrag bekommst, hast du ja auch wieder eine probezeit. in dieser zeit können sie dich gleich entlassen, wenn sie das vorhaben. ansonsten, wenn dein neuer vertrag ausgelaufen ist, wird er einfach nicht verlängert.

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Bist du noch in Elternzeit?

Da ist es ganz üblich einen neuen Vertrag zu bekommen damit der Alte nach der Elternzeit noch gültigkeit hat.

LG sissy

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Ja, unser Kleiner ist erst 9 Monate.
Aber warum brauche ich einen neuen Arbeitsvertrag, wenn sich nichts ändert??

mfg Franzy

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Wieso ändert sich nichts? ich dachte du arbeitest im Dezember ein paar Tage die Woche und steigst nicht wieder voll ein - abgesehen durch die veränderten (Kündigungsschutz-)Bedingungen während der Elternzeit.

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Also, das was ich unterschreibe ist ein befristeter Arbeitsvertrag für den Monat Dezember, in welchem ich die Wochenenden arbeiten soll. Der alte Vertrag hat weiterhin bestand und tritt nach der Elternzeit wieder in Kraft.

Also werde ich wohl unterschreiben.

mfg Franzy

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das ist doch schön.

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>>Der alte Vertrag hat weiterhin bestand und tritt nach der Elternzeit wieder in Kraft. <<

steht das WORTWÖRTLICH im vertrag oder wurde dir das am telefon erzählt?

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das was dir angeboten wurde ist eine änderungskündigung.

das was im alten vertrag stand - kann im neuen hinfällig sein.

nicht unterschreiben!


lediglich eine zusatzvereinbaren - WENN überhaupt da deine stellenbeschreibung mal zu kontaktieren ist und zu prüfen ob den da nicht auch freitag und samstage als arbeit angesagt ist.


ich sag mal eher:


da will sich der arbeitgeber aus einem für sich schlechten für dich guten vertragwerk mogeln.

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Wäre es eine Änderungskündigung, müsste sie als solche bezeichnet sein. Es ist falsch zu glauben, dass ein neuer Vertrag einen alten automatisch aufhebt.

Ein bestehender Vertrag endet nur durch KÜNDIGUNG, nicht durch einen neuen Vertrag, es sei denn, im neuen Vertrag wird die Aufhebung des alten vereinbart. Da muss man natürlich genau lesen. Steht nichts dergleichen im neuen Vertrag, gelten beide Verträge parallel. Es ist nirgends gesetzlich untersagt, 2 Arbeitsverträge gleichzeitig zu haben. Noch nicht mal beim selben Arbeitgeber.

Eines muss Dir der Neid lassen: Auf Deine Beiträge ist Verlass.













......Wenn man sich drauf verlässt, ist man verlassen #huepf

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schnuckelchen - wer keine detailierte info rausgibt und nur was mal anklingeln lässt - der ist auch von deinen beiträgen verlassen.


wo wurde den der wortlaut des neuen vertrages gepostet? - siehste mal.

und zudem schnuckmäuschen - was kümmerts was du sagtst - wenn ich diese praxis von beiden seiten sehr gut kenne...

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Unterschreibe keinen neuen Vertrag! Es sei denn, dieser ist günstiger für Dich.

Lass alles, was die dir vorlegen von einem Anwalt prüfen. Das müssen die ja nicht wissen.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

es kommt darauf an, was es für ein Vertrag ist.

Im Grunde genommen hast Du ja jetzt 2 Arbeitsverhältnisse - das bisherige, das wegen der Elternzeit jetzt ruht und das Du nach Ablauf der Elternzeit wieder aufnehmen kannst, und ggf. ein Teilzeitarbeitsverhältnis innerhalb der Elternzeit.

Das sind rechtlich gesehen zwei verschiedene Arbeitsverhältnisse, die nichts miteinander zu tun haben. Es ist also grundsätzlich schon möglich und auch sinnvoll, für das TZ-Arbeitsverhältnis einen neuen Vertrag zu schließen, um die Modalitäten, wie Gehalt, Arbeitszeit, Urlaub etc. vertraglich zu fixieren.

Du mußt aber aufpassen, daß sich dieser neue Vertrag wirklich nur auf die Beschäftigung während der Elternzeit bezieht und nicht auf das Arbeitsverhältnis insgesamt.

VG
Susi