Hallo ihr Lieben,
eigendlich wurde mir gesagt, das ALG II - Empfängerinnen kein Mutterschaftsgeld bekommen.
Deshalb hatte ich dennoch den gelben Schein vom FA zur KK geschickt. Zwecks Negativbescheid, damit ich das bei der Arge und bei der Erziehungsgeldstelle vorlegen kann.
Soweit ich weis, wird ja das Muschageld bei ALG II und beim Erziehungsgeld angerechnet.
Nun bekam ich den gelben Schein zurück, mit folgenden Schreiben:
Sehr geehrte Frau H.
Sie erwarten ein Baby. Damit beginnt ein neuer Lebensabschnitt, der sie vor neue Aufgaben stellt un der bestimmt mit verschiedenen Fragen verbunden ist.
Nach der gesetzlichen Regelung erhalten weibl. Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld haben oder denen wegen der Schutzfristen nach den §§ 3 Abs. 2 und 6 Abs. 1 MuSchG kein Arbeitsentgelt gezahlt wird, Mutterschaftsgeld.
Sie sind zurteit bei uns durch die Argentur für Arbeit als Bezieherin von ALG II angemeldet und werden nach unseren Unterlagen am 11.12.2006 entbinden.
Dies bedeutet, das Sie grundsätzlich auch während der Schutzfristen den regulären Anspruch auf ALG II nicht verlieren.
Sie sollten jdeoch - um Ihren Anspruch auf ALG II nicht zu gefährden- Ihre Schwangerschaft sowie Ihren voraussichlichen Tag der Entbindung der Agentur für Arbeit anzeigen und nachweisen.
Und Abspann.
Irgendwie werde ich daraus nicht schlau. Bekomme ich nun MuSchG oder nicht???
Was mache ich nun mit den gelben Schein???
Bei der Arge bin ich seit der 12. Woche als schwanger gemeldet, habe ja ab der 13. SSW den Mehrbedarf erhalten, und dann alles andere nach un d nach beantragt, und bewilligt bekommen.
Ich brauche doch für die Erziehungsgeldstelle einen Bescheid, ob ich MuSchG bekomme, weil doch sonst erst später Erziehungsgeld ausgezahlt wird.
Bei der KK habe ich grad angerufen, und nur die Auskunft bekommen, die ich ja schwarz auf weiß vor mir liegen habe.
Mein Leistungsberechner meinte, ich bekomme kein MuSchG, weil das hin und her gerechne sinnlos ist. Also hätte der Gesetzgeber das ganze vereinfacht. ALG II - Empfängerinnen bekommen kein MuSchG. Allerdings soll ich ihm dafür ja den Negativbescheid der KK vorlegen.
Leuchtet mir ja ein, aber welche Stelle weiß es denn nun richtig???
Vielleicht haben ja unsere lieben Experten, die uns immer so toll weiter helfen Ahnung davon.
Bin doch bestimmt nicht die erste Schwangere, die ALG II bezieht.
Danke Euch schonmal für Eure Antworten,
LG von Irina, Yannick (5) und Baby-Girl inside ET - 31
Mutterschaftsgeld trotz ALGII, eben Post von der KK bekommen
Hallo
Bedeutet soviel wie, das du kein Muttergeld bekommst, statt dessen steht dir weiterhin ALG2 zu.
Und du sollst der Arbeitstagentur Mitteilen das du Schwanger bist, und am xx dein Baby kommt.
Damit du, wenn du keine Erfahrung damit hast, ja keine Sperre bekommst falls man dich jetzt Vermitteln will.
Ist nur noch mal so eine Belehrung, und den Versorgungsamt (erzgeld) Reicht dieses Schreiben
LG Manu
Hallo Manu,
der Arge habe ich ja bereits in der 12. SSW mitgeteilt, das ich schwanger bin. Deshalb habe ich ja seit der 13. SSW Mehrbedarf erhalten.
Mupa hatte ich ja auch zum kopieren des Et hin gegeben.
Aber auf dem Schreiben von der KK stwht nun nicht eindeuteig, ob ich nun MuSchG bekomme oder nicht.
Wird wohl wieder Beamtendeutsch sein, was dann auch wirklich nur Beamte und Dienstleister verstehen.
Na ich werde das Schreiben an meinem Leistungsberechner senden, und schauen, was er nun noch möchte.
Danke dir für deine Antwort, wünsche dir ein schönes Wochenende.
LG von Irina, Yannick (5) und Baby-Girl inside ET - 31
Hallo
Beamter bin ich nicht
Aber Dienstleister
LG Manu, dir auch ein schönes WE