Krankmeldung für Ehemann wg. Kinderbetreuung

Hallo zusammen,
mich hat ein Magen-Darm-Virus erwischt:-(. Zum Glück hat mein Mann Urlaub#freu. Weiß jemand, wie daß ist, wenn er deswegen von seinem Arbeitgeber frei bekommen müßte, um die Kinderbetreuung zu übernehmen.
Ich habe mal gehört, daß berufstätigen Eltern eine bestimmte Anzahl an Tagen zur Verfügung steht, wenn die Kinder krank sind. Ich bin allerdings in Elternzeit. Gibt es für den Mann dann auch eine Regelung, daß er sich zu Hause um die gesunden Kinder kümmern kann, oder muß der Ehemann dann bezahlten Urlaub nehmen.

#danke für eure Antworten

Monika

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Ja gibt es. Ich glaube 5 Tage pro Kind #kratz bin mir aber nicht sicher. Mein Schwager musste mal ein paar Tage zu Hause bleiben, als seine Frau einen Gipsarm hatte.
Aber von der Krankenkasse bekommt man dann nur ca. 85 Prozent des eigentlichen Gehaltes für die Tage.

LG

Mely

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Für die Kinderbetreuung hat jeder Part 10 Tage pro Jahr frei.

In eurem Fall gäbe es die Möglichkeit dass dein Mann sich freistellen lässt und du dir ein Attest vom Arzt ausstellen lässt - damit kann er praktisch als eine Art Haushaltshilfe und Betreuung einen Anteil des Lohnausfalls vergütet bekommen - abzüglich einer Eigenbeteiligung von glaub ich 5€/Tag (oder waren das auch 10€?? #kratz) Am besten hierfür an die KK wenden.

LG sissy

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Hallo Monika #blume

frag bei der KK nach (also Dein Mann). Es gibt sogenannte Kindkranktage, 10 verheiratet, 20 alleinerziehend.

Diese Tage werden voll gezahlt, zumindest habe ich keine Lohnkürzung bekommen und hatte auch keine Rennerei zur KK, als mein Kind UND mein Mann daheim flachlagen und ich die Kindkranktage nahm#kratz. Die Kohle holte sich mein AG direkt von der KK. Aber vielleicht ist das jetzt wieder anders#kratz

darum: Eure KK anrufen...

#liebdrueck
Sanne #sonne

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Hallo Monika,

bei Dir würde es sich nicht um Kinderkrankengeld handeln (denn Du bist ja in Elternzeit und hast selber keinen Lohnausfall), sondern um Leistungen im Rahmen einer Haushaltshilfe.

Da kommt es auf Deine Krankenkasse an, ob die den Netto-Lohnausfall Deines Mannes bei einem unbezahlten Urlaub erstattet (ist eine Satzungsleistung, gesetzlich vorgeschrieben ist das nur bei stationärer Behandlung).

Kann Dir also auch nur raten, bei Deiner Krankenkasse nachzufragen!

LG und gute Besserung
sunflower

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Hallo zusammen,
vielen Dank, daß Ihr so schnell geantwortet habt. Ich werde mal beider KK anrufen.

Gruß
Monika