Auto gekauft bei Händler- EZ 2/2006, aber BJ 7/2005 lt. Fahrzeugschein

Hallo,
habe gerade den Brief + Schein für meinen Corsa erhalten, den ich am Samstag gekauft habe.
Jetzt bin ich natürlich bei einer Erstzulassung 2/2006 ausgegangen, dass das Auto auch BJ 2006 ist. Allerdings steht jetzt im FAhrzeugschein unter 6 15.7.2005.
Blick jetzt nicht so ganz durch...demnach ist das Auto schon BJ 7/2005 - oder?
WEr kann helfen!
Mfg
SAndy

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Hallo Sandy,

ja - das Auto ist 2005 gebaut worden.

Dann hat es ´ne Weile irgendwo gestanden (Lager oder auch bei diversen Händlern) - und ist im Februar 2006 zugelassen worden.

LG

Karen

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hallo karen,
danke für deine schnell Antwort.
muss der händer sowas nicht mitteilen beim verkauf??
oder ist grundsätzlich immer die ez das wichtigste.
ich finde das schon dreist!
was meinst du!
mfg sandy

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Huhu!!

Was erwartest Du denn. Dass der Wagen direkt vom Fließband zum Kunden kommt und sofort zugelassen wird?
So ein Wagen wird erst einmal gelagert. Dann überführt. Dann will ihn vielleicht ein Kunde nicht, dann geht er zurück ins Lager u .s. w.
u. s. w.
Jedesmal quer durch die halbe Welt, naja zumindest durch Deutschland das alles dauert. Und für den späteren Wiederverkauf ist das Baujahr wichtig um eine Wertfeststellug zu machen.

Gruß

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Hallo Sandy,

das ist durchaus nichts unübliches.
Das Auto ist Baujahr 2005, die Zulassung 2006, demnach hat es über ein halbes Jahrs irgendwo, vielleicht beim Händler, rumgestanden.

Interessant wäre allerdings zu wissen was dir der Verkäufer erzählt hat. Erstzulassung=Baujahr, dann hat er dich belogen.

Viele Grüße

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hi,
ich weiß natürlich nicht mehr genau, ob er explizit gesagt hat bj 2006, allerdings hat er immer wieder davon geredet, dass das auto ja grad mal bissle mehr als 6 monate alt ist...jedoch bei bj 7/05 wäre da alter ja fast schon 1,5 jahr...ist schon ein kleiner unterschied.
werd ihn mal darauf ansprechen, wenn wir das auto am samstag holen.
wie gesagt, ich weiß nicht was im autohandel zählt ez oder bj!
grüssle sandy

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Hallo!
Folgenden Artikel habe ich bei :http://www.finanztip.de/recht/sonstiges/ass_verbraucherrecht_102.htm gefunden.
Bei dem Kauf eines Neuwagens sollten Sie vor allen Dingen bei der Lieferung darauf achten, dass der Pkw auch tatsächlich fabrikneu ist. Dies ist z.B. dann nicht mehr der Fall, wenn Sie bei der Auslieferung plötzlich feststellen, dass der Tachostand Ihres Wagens bereits über 200 km anzeigt oder der Pkw eine längere Standzeit von mehreren Monaten hinter sich hatte. Unabhängig vom Tachostand oder der Standzeit ist ein Wagen dann nicht mehr als fabrikneu zu qualifizieren, wenn er zuvor auf eine dritte Person zugelassen war. Selbst wenn dies der Händler selbst gewesen ist. Sollte Ihr Pkw nicht diesen Anforderungen entsprechen, so haben Sie mehrere Möglichkeiten, sich dagegen zu wehren. Zum einen können Sie nun einen - tatsächlich - neuen Wagen fordern. Sie können aber auch von dem Kaufvertrag zurücktreten oder von dem Autohändler einen Preisnachlass fordern. Bei einer längeren Standzeit ist z.B. ein Preisabzug von 10 - 15 % angemessen.
Ratgeber Recht: verbraucherrecht 10 03 2003

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Hallo kitty,
danke für den link.
naja, es ist aber so, dass ich eben einen Gebrauchtwagen und keinen Neuwagen gekauft habe.
Allerdings sind 8 Monate Standzeit bevor das Auto verkauft wird schon etwas viel....oder irre ich mich da!
grüssle sandy

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Ganz ruhig bleiben!

Entscheidend ist die EZ. Und genau die verwechseln die Kunden oft mit dem Baujahr. Im Übrigen sind die neuen Papiere dafür auch nicht hilfreich, weil dort die Erteilung der ABE als Datum auftaucht, an dem Tag gab es Dein Auto aber noch gar nicht.

Also - Ruhig sein und Auto abholen. Wenn Dich der VK bei der EZ beschi........ hätte, wäre schlimmer!

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Hallo


wenn die Autos vom Band laufen stehe sie meistens für ein bis fünf Monate noch beim Autohersteller in einem Depo. Das ist ein ganz normaler Vorgang da die Autos ja nicht erst produziert werden wenn du zum Händler gehst und sagst du möchtest das Auto haben (Standard Ausführung). Möchtest du jedoch ein Auto mit sonder Ausstatung und dazu noch neu dann wird es zu 90% erst hergestellt wenn du es bestellst. Es werden täglich einige Autos produziert. Wenn du den Wagen als Gebraucht Wagen gekauft hast ist doch alles in Ordnung. Wenn du zukünftig einen Neuwagen haben möchtest wirst du erstens mehr bezahlen und zweitens musst du dem Händler auch sagen das du einen NEUWAGEN möchtest.

Liebe Grüsse
Muckeline

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Hi muckeline,
nein ich wollte keinen Neuwagen aber ein Auto das max. 6-8 Monate alt ist. Jetzt ist des demnach schon doppel so alt....
bei 2-3 Monaten hätte ich ja nix gesagt.

Ich stelle mir halt vor, wenn das Auto 8 Monate nicht zugelassen wurde, dass es dann irgendwo im Regen im Winter eingeschneit stand....was der Substanz des Autos natürlich nicht von Vorteil ist!

Wenn im Kaufvertrag stehen würde BJ 7/2005 hätte ich mich sofort geregt und gesagt, also hören Sie mal, Sie sagen mir das das Auto erst wenige Monate alt ist, aber tatsächlich ist es schon 1,5 Jahre.
Aber im Kaufvertrag steht eben nur EZ 2/2006.

Wenn ich davon gewusst hätte, dass das auto schon ingesamt 1,5 Jahre alt ist, egal ob zugelassen oder nicht, hätte ich es wahrscheinlich nicht gekauft!
naja, mal sehen was er mir dann am samstag dazu erzählt, wenn ich es abhol :-) !!

grüssle sandy

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Naja aber dann wäre wahrscheinlich auch der Preis höher gewesen.
Wie gesagt es ist normal das die Autos länger beim Autohersteller stehen. Es gibt Autos die werden nur einen Tag zugelassen sind aber vielleicht am Tag der Zulassung schon 1Jahr alt. Machen viele Händler mit Landenhüttern so. Dann verkaufen Sie die Autos ein wenig billiger aber im prinzip hast ein neues Auto meistens noch keinen km gefahren. Aber es ist halt alles sache des Preises. Wenn der Wagen erst 6 oder 8monate alt gewesen wäre, wäre er wahrscheinlich teurer gewesen!

Wenn das Auto nicht älter als max. 8Monate sein sollte hättest du nach dem BJ fragen müssen EZ ist nicht gleich BJ.

Der Händler hat keinen Fehler gemacht.

Liebe Grüsse
Muckeline