Kita-Zuschuss vom Arbeitgeber + ALG II

Hallo,

mein Mann ist derzeit arbeitslos und wir erhalten ALGII. Ich bin zur Zeit noch im Erziehungsurlaub und arbeite daher nur teilzeit. Von meinem Arbeitgeber erhalte ich EUR 200,- Kindergartenzuschuss zu meinem eigentlichen Gehalt. Dieser Zuschuss ist steuer- und sozialversicherungsfrei und wird auch direkt vom meinem Arbeitgeber an die Kita gezahlt. Ich sehe also nichts davon.

Nun meine Frage:

Diese EUR 200,-- werden von der ARGE voll als Nettolohn auf meinen eigentlichen Nettolohn auffgschlagen und uns komplett vom ALGII abgezogen. Das kann doch nicht richtig sein, oder? Das ist doch kein Geld, von dem ich etwas habe.

Kennt sich jemand mit diesem Thema aus?

Liebe Grüße
Nisha

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Das ist doch kein Geld, von dem ich etwas habe.


Hmm sehe ich anders ! Deine Tochter geht in den Kindergarten, also hast du doch was davon oder seh ich da was falsch #kratz

Jeromé

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Danke für Deine rasche Antwort. Leider hilft mir Dein Beitrag nicht weiter.

Nisha

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Hät Dir auch gerne was anderes geschrieben , aber ich kenne sonst niemanden der Alg2 bekommt und vom Arbeitgeber nen Zuschlag für den Kindergarten #schmoll

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jeder betrag den du erhälst vom arbeitgeber ist lohn oder einkommen.

du hast zb. auch diesen betrag in deiner einkommensteuererklärung als einnahmen anzugeben. da die kinderbetreuungskosten auch angebbar sind - wird sich in der steuer evtl. nicht viel ändern.

wenn du dir mal die steuer gesetze und die dich direkt betreffenden alg2 gesetze anschaust - wirst du feststellen das beide von einkommen schreiben - und dazu gehören auch solche sozialen aufwendungen die vom arbeitgeber direkt laufen. du würdest diesen kindergarten beitrag nicht bekommen und es ist eine freiwillige sache deines arbeitgebers.

sprech nochmals mit der arge und mach dich genau kundig ob diese kinderbetreuungskosten für euch werbungskosten darstellen. - wenn du in einem lohnsteuerhilfe verein bist kontaktier den mal.

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Wenn Dein Chef den Kindergartenbeitrag in Höhe von 200,- EUR nicht zahlen würde, müsstest Du ihn von Deinem Gehalt bezahlen!!!

Du sparst hierdurch "nur" Steuern und Sozialversicherungsbeiträge!

rosaundblau

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Hallo,

hä? "Das ist doch kein Geld, von dem ich etwas habe. "
Geht dein Kind etwa nicht in den Kindergarten?! Ein Zuschuss ist ganz normaler Arbeitslohn.

Wieso gehst du eigentlich nicht ganztags arbeiten? Dein Mann kann sich um das Kind kümmern und ihr braucht kein ALG II mehr. Problem gelöst.

lg

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Der Beitrag ist zwar schon etwas Älter, ich möchte aber abschließend auf die neueste Rechtssprechung verweisen.

Demnach sind zweckbestimmte Einnahmen des Arbeitgebers (vergl. §11 Abs. 3 Nr. 1 a des SGB III) nicht auf den Nettolohn anzurechnen.

Hier sind bereits mehrere Urteile gefallen. U.a. Sächsisches Landessozialgericht v. 29.10.2009 AZ: L 2 As 100/08 (derzeit Rechtsanhängig beim Bundessozialgericht); Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen L 7 AS 81/09 (rechtskräftig).

Ich hoffe, damit etwas weitergeholfen zu haben.

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Ich sehe das genauso und finde die Aussagen hier zum Teil obsolet.

Wer ALG2 erhält bekommt in aller Regel den Kiga Beitrag vom Jugendamt bezahlt. Die Posterin hier nicht, weil der AG zahlt. Das Geld fehlt dann natürlich.

Ich dachte das king.with.deckchair vielleicht noch was dazu sagt, falls nicht, frag sie direkt.

Gruß

Manavgat

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