wann ist die kfz-steuer fällig, wenn wir jetzt ein auto gekauft haben?

ja, frage steht ja schon oben.

haben momentan zwei autos - eines ist schon angemeldet, das andere wird noch abgemeldet in den nächsten tagen.

wie wird sich diese doppelbelastung auswirken?

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Ihr werdet in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt bekommen, mit der Berechnung der Kfz-Steuer für das neue Auto bis zum Jahresende und mit der Mitteilung, wie viel künftig pro Jahr abgebucht wird.
Wenn das zweite Auto abgemeldet ist, erhaltet ihr dann die Berechnung, wie viel an Steuer ihr dafür zurückbekommt.

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das ist so nicht richtig - bis zum jahresende.

die kfz-steuer wird IMMER für ein ganze jahr erhoben - nicht für die nächsten monate bis jahresende. dieses hast du nur wenn du ein auto am 1.januar anmeldest.


es läuft immer:


zb ok 2006 bis sept 2007 - gesamt betrag fällig durchschnittlich innerhalb 30tagen an das finanzamt zu überweisen oder eine einzugermächtigung erteilen.


ein abgemeldetes kfz das in den zeit raum (in den nächsten 5-6 tagen hineinfällt) kann zum erhaltenen bescheid zum verrechnen beantragt werden. - anrufen und nachfragen. ABER da die finanzämter mittlerweilen überwiegend edv gestützt arbeiten und das einen computer geschichte ist, steht ein betrag zum zahlen offen, einer als guthaben - das guthaben wird meist innerhalb 2-3 wochen zurückerstattet wenn eine einzugsermächtigung vorliegt für das bisherige kfz und dann noch meistens zum zeitpunkt zudem der bescheid der abmeldung im briefkasten liegt. das sind die ganz zügig.

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Bist du dir da sicher? In der Regel wird nicht bis zum Jahresende berechnet, sondern für 12 Monate.

Ich zahle z.B. immer vom 29.07. bis 28.07. Also auch bei der Neuanmeldung mußte ich gleich den gesamten Jahresbetrag zahlen.

Man kann allerdings, wie bei der Kfz-Versicherung auch, viertel- oder halbjährlich zahlen, wird dann halt etwas teurer.

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wird das denn berechnet oder müssen wir für das neue auto den ganzen satz bezahlen?

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Huhu!!
Du meinst wohl verrechnet.
Nein, daß wäre doch viiiieeel zu einfach. Ersmal müßt ihr für das neue KFZ die Steuern bezahlen. Die Rückerstattung für das dann abgemeldete Fahrzeug bekommt ihr erst wochen später.

Gruß

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aber es kann auch hier der antrag auf verrechnung gestellt werden - sofern die abmeldung in die im kfz-steuerbescheid genannte frist fällt.

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