Weil ich schwanger bin, will Chefin mein Gehalt um 1/3 kürzen!

Hi!
Ich arbeite 30 Std. als Prophylaxehelferin in einer Zahnarztpraxis. Da meine Chefin glaubt, dass ich bald nicht mehr die volle Leistung erbringen kann und ihr dadurch finanzielle Nachteile entstehen, möchte sie noch eine Kraft einstellen. Doch ich soll jetzt meine Arbeitszeit auf 20 Std. runterschrauben (sprich: auch beim Gehalt), oder ich bekomme ein Beschäftigungsverbot!!!
Das ist doch gar nicht zulässig (würde sich ja auch später beim Elterngeld auswirken)!
Bin sehr traurig darüber, weil mir der Job immer sehr viel Spass gemacht hatte! Werde wohl meine restliche Schwangerschaft zu Hause verbringen, da mir durch ein Beschäftigungsverbot keine Nachteile entstehen!
Was haltet ihr davon?
Danke fürs Zuhören!
LG eine:-(Jule und ein#sonne#schein im Bauch (16+2)

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Hallo Jule,

ein Beschäftigungsverbot kann nur Dein Frauenarzt ausstellen, aber nicht Deine Chefin!!

Außerdem kann sie Dich nicht zwingen, kürzer zu arbeiten - das würde nur mit Änderungskündigung funktionieren und die funktioniert bei Schwangeren nun mal nicht (erst recht nicht mit DIESEN Argumenten!)

Lass Dich nicht kirre machen!!!

Gruß

Karen

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Hallo,

zwei Freundinnen von mir sind ebenfalls Prophylaxehelferinnen. Da keine Stelle an der Anmeldung frei war, haben sie ein Beschäftigungsverbot bekommen und sind beide einen großen Teil der Schwangerschaft zu Hause geblieben. Da sie keine finanziellen Nachteile hatte, haben sie diese Zeit natürlich genossen.....! #freu

Sie durften jedenfalls weder als Prophylaxehelferin, noch in der Assistenz arbeiten. Die Gefahr einer Ansteckung sei wohl zu groß.

VG Nicole

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Hi!
Vielen Dank für deine Antwort!
Was mich aber noch interessiert: Wer hat das Beschäftigungs-verbot ausgesprochen?
LG Jule

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Hi!

Ich hatte ein Beschäftigungsverbot von meinem Chef!!!
Es stimmt also nicht, was meine Vorschreiberin sagt.
Mein Chef hat es mir ausgestellt mit der Begründung das kein Platz für mich (außer Labor und das ging in der SS nicht) frei war in der ss.
Ich habe die ganze SS über mein volles Gehalt bekommen.
Also von daher wäre es die klügere Lösung für Dich, anstatt Dich runterstufen zu lassen wegen dem Elterngeld.
Alles Gute
Ach ja das zuständige Amt in der SS und natürlich auch im Bezug aufs Beschäftigungsverbot ist das Gewerbeaufsichtsamt

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hallo jule

ein bv kann dir nur dein frauenarzt ausstellen!

deine stundenzahl ohne deine zustimmung zu kürzen darf deine chefin nicht!

wenn du allerding tatsächlich in deinem bereich nicht richtig einsatzbereit bist sprich mit deinem fa über ein bv!

lg sylvia 32ssw