Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Hallo,

ich habe ein Schreiben vom Finanzamt erhalten wegen Prüfung der Voraussetzung für die Gewährung eines Entlastungsbetrages für Alleinerziehende gemäß § 24 b EStG für 2004.

Muss ich denn sowas machen, wenn ich 2004 noch im Erziehungsurlaub war und zusätzlich Hartz4/Sozialhilfe erhalten habe?

Viele Grüße

Jenni

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So ganz is das nicht verständlich ...!!

Hast du eine Einkommensteuererklärung für 2005 abgegeben ?

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Ich habe für 2003 eine Steuererklärung gemacht, aber seitdem nicht mehr, da ich im August 2003 meine Tochter bekam und dann im Erziehungsurlaub war. Seit Okt. 2005 bin ich nun arbeitslos, was sich direkt an den Erziehungsurlaub anschloss.

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Hallo Jenni,

wahrscheinlch hast Du auf der Lohnsteuerkarte Steuerklasse II und somit einen Freibetrag von 1.308 €. Das Finanzamt prüft nun, ob die Voraussetzungen für den Freibetrag noch vorliegen. Die wissen ja nicht, dass Du im Jahr 2004 keine steuerpflichtigen Einkünfte hattest.

Wenn Du den Freibetrag zu Unrecht in Anspruch genommen hast, sprich wenn in Deinem Haushalt noch eine erwachsene Person gelebt hat, so wirst Du wahrscheinlich aufgefordert werden, für 2004 eine Steuererklärung abzugegen. Also fülle das Formular brav aus und teile zusätzlich mit, dass Du Deine Steuerkarte eh leer ist.

LG Josef