Finanzamt macht keine Ratenzahlung?

hallo

Habe grad auf dem Finanzamt angerufen um zu fragen ob ich eine Ratenzahlung für KFZ Steuer machen kann (244,00€)
die meinten sie machen das nicht.Auch wenn die dann ihren Vollstrecker rufen nicht.Gibts das wirklich?Ich soll das schön vorher sparen da ich ja weis das diese Zhalung kommt.Ich muß dazu sagen das ich Hartz 4 bekomme und ein 11 Jahre altes Auto fahre.Ich habe im Monat 231€ vom Amt wie soll ichd a bitte was sparen.
Versteh ich das nur nich oder wie.Kann mir einer nen Tipp geben?

Danke

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Hallo!

Wenn Du von 231€ nichts sparen kannst, kannst Du davon auch keine Raten zahlen......... oder?

Raten zahlen ist doch wie sparen, nur rückwärts.

War dir denn nicht klar, daß Du Steuern für den PKW zahlen mußt?

Viele Grüße
rosaundblau

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Hallo,

ich denke, dass nur "sparen" hilft. Bei 244,00 Euro keine Ratenzahlung ist verständlich.

"Ich habe im Monat 231€ vom Amt wie soll ichd a bitte was sparen." (Zitat Ende)

Laut deiner VK hast du einen Mann, ein Kind und bist schwanger (Herzlichen Glückwunsch #blume). Da hast du doch mehr als 231,00 Euro ALG II zur Verfügung #gruebel #kratz
Man weiß ja auch, dass die KfZ-Steuer einmal im Jahr kommt. Da muss man jeden Monat was zurücklegen (z.B. 20 Euro/Monat). So schwer das auch fällt. Einen anderen Tipp kann ich dir auch nicht geben.
LG Nicole (die im Nov. auch 272 Euro KfZ-Steuer zahlen darf)

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Also ich kann auch nicht glauben das du so "wenig" ALG bekommst....es sei denn du arbeitest noch nebenher.

Das ist nun mal so. Autofahren ist Luxus und möchte finanziert werden. Alles kostet Geld.Ich kann dieses Gejammer nicht mehr hören.Ich geh arbeiten und mein Auto ist z.B. auch schon 11 Jahre alt. Weiß nicht was das damit zu tun haben soll. Ich bin es echt leid. Jeder hat sein #paket zu tragen und jeder muss sehen wie er mit seinem Geld auskommt.:-[

Und jetzt werft´von mir aus den ersten Stein ;-)

LG

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wenn man ein auto anmeldet, ist einem klar, dass man die steuer bezahlen muss.

in berlin muss man das direkt beim anmelden.

habe ich das geld nicht, melde ich kein auto an. gehts um die folgesteuer fürs nächste jahr, muss ich eben jeden monat ein zwölftel der steuer zurücklegen, damit ich die steer bezahlen kann.


das alles ist etwas blauäugig, oder?

Luise

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Wie kann man nur auf die Schwachsinnsidee kommen, noch ein zweites Kind "basteln" zu wollen, wenn man eh schon ALG II bekommt - kannst DU mir das vielleicht mal verraten?!

Achso, stimmt, für Kind Nummer 2 gibts Geld, fürs Auto nicht, so was aber auch.

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"Achso, stimmt, für Kind Nummer 2 gibts Geld, fürs Auto nicht, so was aber auch."

Na so ein blöder Spruch in einem Familienforum... Also den hätteste echt stecken lassen können. Wie übrigens so einige deine Äußerungen hier.. #augen

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#gaehn#gaehn#gaehn

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Ach Gott. Auto hergeben... Sonst gibts für dich wohl keine Lösung.
244 Euro sind wirklich nicht die Welt. Die sollte man schon haben.
Wir macht ihr denn das mit 2 Kindern?? Die brauchen doch zwischendurch auch mal recht teure Sachen? Und wenns Impfungen sind...
Karl

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Seit wann bezahlt man für die Impfungen siener Kinder selbst????

;-)

Aber im Prinzip hast du schon recht!!

LG

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War am Donnerstag Impfen und die Pneumokokken Impfung kostet 84€

Meningkokken Impfung ungefähr das gleiche und die Windpockenimpfung kostet um die 50€.

LG
Curly

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>>Nach dem geltenden Recht kann eine Jahressteuer von mehr als 500 Euro in gleichen Halbjahresbeträgen zuzüglich 3 Prozent entrichtet werden. Bei mehr als 1.000 Euro ist die Zahlung in gleichen Vierteljahresbeträgen zuzüglich 6 Prozent möglich (§ 11 Abs. 2 Kraftfahrzeugsteuergesetz).

Allgemein weise ich noch daraufhin, dass es sich bei der Kraftfahrzeugsteuer um eine so genannte Verkehrsteuer handelt, welche - anders als bei der Einkommensteuer - die persönlichen Verhältnisse des Fahrzeughalters grundsätzlich unberücksichtigt lässt. Sie stellt entsprechend ihrer Rechtsnatur einen Kostenfaktor der Fahrzeughaltung dar, der, wie andere Kosten auch, einkalkuliert werden muss. Der Gesetzgeber ist nach den verfassungsrechtlichen Grundsätzen nicht gehalten, bei der Kraftfahrzeugbesteuerung einen Existenz sichernden Einkommensbetrag freizustellen (vgl. u.a. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 23. Februar 1995 - VII B 187/94 -).

Das Aufkommen der Kraftfahrzeugsteuer steht vollständig den Ländern zu, denen auch die Verwaltung dieser Steuer obliegt (Artikel 106 Abs. 2 Nr. 3 und Artikel 108 Abs. 2 i.V.m. Artikel 84 Grundgesetz). Die Bundesregierung ist daher grundsätzlich der Auffassung, dass gesetzgeberische Initiativen zur Pflege und Fortentwicklung dieser Steuer in erster Linie von den Ländern ausgehen sollten.<<