Wohngeld

Hallo

mus mann für Wohngeld auch Kontoauszüge vozeigen ????



Danke für Antworten#liebdrueck


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Ja, muss man. Wenn man z. B. sehr wenig Einkommen hat, so dass man davon nicht die Miete, Strom, Lebensmittel, Heizkosten zahlen kann oder unregelmäßiges Einkommen hat, dann verlangen die sogar für die letzten 12 Monate die Kontoauszügen um den Durchschnitt der letzten 12 Monate auszurechnen. In der Regel verlangen sie aber zumindest für die letzten 3-6 Monate. Gehaltsnachweise sind auch wichtig.
Sollte jemand sehr wenig Einkommen haben, so dass er kein Wohngeld bekommen könnte, dann gelten auch Zahlungen der Eltern oder von sonst wem oder aber was man auf dem Sparbuch hat als Einkommen.

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Was auf dem Sparbuch liegt ist für das Wohngeld unerheblich!

Gruß

Manavgat

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Nicht, wenn jemand nicht genügend Einkommen hat und Wohngeld aus dem Grund abgelehnt würde. Denn dann kann man sagen, man hat noch was auf dem Sparbuch und kann davon leben oder hat jemanden der einem monatlich was Geld gibt (muss man nachweisen). Verstehst du was ich meine?

Beispiel:
Um die Plausibilitätsprüfung zu bestehen braucht man ein Mindesteinkommen. Wenn du dieses Mindesteinkommen nicht erreichst, sagen die du verschweigst Einkommen.

Wenn jetzt jemand als Mindesteinkommen 800 € monatlich braucht um die Plausibilitätsprüfung zu bestehen. Er hat aber nur 600 €. Dann kann er sagen ich habe noch 2000 € auf dem Sparbuch, monatlich nehme ich davon 200 € und komme somit 10 Monate lang auf die 800 €. So kann er aus dem Grund dann doch noch Wohngeld bekommen.
So ist das gemeint. Ansonsten hast du Recht spielt das Sparbuch keine Rolle. Aber in diesem Fall würde es dann als Einkommen zählen, damit man überhaupt Wohngeld bekommt.

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