Darf der Arbeitgeber das??? Krank...

Hallo,

ich war vor ca 3. Wochen für knapp 2Wochen krank geschrieben, habe das meinem AG mit Attest mitgeteilt und mich nach meinem Krank wieder Zurück gemeldet (hatte ab dann Urlaub. habe dann vor Drei Tagen ein Brief von meiner KK bekommen, wo drin steht das mein Arbeitgeber wissen will ob ich Vorerkrankungen habe.#schock

Darf das mein AG???? Ich denke es gibt ein Schweigepflicht...#gruebel

Ich weiß jetzt gar nicht was ich tun soll, bin enttäuscht das mich keiner gefragt hat, finde das wäre der bessere Weg gewesen oder irre ich mich.

Sagt mir mal eure Meinung...

Danke Carmen

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Er darf es versuchen, es ist abe Schwachsinn da er keine HAndhabe hat es herauszubekommen.

lehn es freundlich ab und gut.

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Schwachsinn!

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Hallo,

warst Du in diesem Jahr schon mal arbeitsunfähig erkrankt?

vermutlich möchte Dein AG wissen, ob Du wegen der gleichen Krankheit in diesem Jahr schon mal krank warst - dann ist ja die Lohnfortzahlung auf 6 Wochen beschränkt.

Der AG kann ja aus der Krankmeldung nicht ersehen, was Du hast, deshalb ist - wenn die Gesamtkrankheitszeit im Jahr 6 Wochen übersteigt - der übliche Weg, bei der Krankenkasse zu erfragen, ob bereits Vorerkrankungen vorhanden waren und ggf. Krankengeldanspruch besteht.

Der AG bekommt aber nicht mitgeteilt, was Du hast, sondern nur, wie lange seine Entgeltfortzahlung noch läuft.

VG
Susi

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Hallo!

Wie Flocke schon geschrieben hat, geht es lediglich darum, dass der AG bei der KK nachfragt, ob es zur gleichen Krankheit schon Krankmeldungen gab.

Dabei geht es nicht darum, dass der AG wissen will, was Du hast, sondern nur, wie lange er zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist. Der Zeitraum von sechs Wochen gilt nämlich nicht zwingend immer zusammenhängend. Wenn Du also meinetwegen Anfang des Jahres eine Woche krank warst und Mitte des Jahres noch eine Woche und wirst dann für sechs Wochen krank und alles wegen der gleichen Krankheit, dann fällst Du bei der dritten Erkrankung schon ab der vierten Woche aus der Entgeltfortzahlung, weil die beiden Wochen Anfang des Jahres als sogenannte Vorerkrankung gelten und angerechnet werden.

Dein AG hat dabei nicht die Pflicht, Dich vorab zu informieren und um Erlaubnis fragen muss er Dich schon gar nicht. Wenn ich das bei jedem meiner Arbeitnehmer machen würde, wäre ich den ganzen Tag am telefonieren....

Aaalso: der Begriff "Vorerkrankung" ist ein gängiger Begriff im Sozialversicherungsrecht und hat nichts mit Neugier auf Deine Krankengeschichte zu tun. Soviel zur Beruhigung. Die Information, woran Du erkrankt bist, wird der AG nicht bekommen.

Liebe Grüße, Nicola

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Hallo!

Hab mal ne Frage:

Bin 21.-29.9krankgeschrieben, und wird verlängert bis vermutlich 11.Oktober.

Kann mir mein Arbeitgeber irgendwas reinwürgen, wenn ich die 14 Arbeitstage= 3Wochen krank daheim war?
Habe anschliessend 12.+13.10.Urlaub ( genehmigt 6/06) wg eigener Hochzeit.
Klar, es sieht blöd aus, wenn nahtloser Übergang krank zu Urlaub...
Ich weiss aber wenn ich vorher arbeiten gehen würde ( also keine Verlängerung zustimme), dann wird Fuss mehr belastet+ schmerzen sind wahrscheinlicher, besonders in Hinblick auf Hochzeit.

Nun bin ich ehrlicher Mensch, mich plagt schlechtes Gewissen wg der langen Ausfallzeit ( anderen 8 Tage dieses Jahres AU waren andere Krankheitsgründe!), zumal ich die einzigste Vollzeit bin, und wir haben seit 2 Monaten neuen Azubi :-/ .

Doch nach 29.9.arbeiten wg Gewissen+hoffen dass Schmerzen an Hochzeit nicht schlimmer werden?

Sollte ich mich am 11.Oktober bei AG telef.melden, das ich nach Urlaub wieder komme, zumal nächste Tage frei -> 16.-20.10.ist Praxisurlaub...

Ach, was ein Shit...

#danke Dir!

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Dein AG hat das Recht sich zu erkundigen ob du wegen ein und derselben Krankheit bereits krankgeschrieben warst. Das hat folgenden Grund:
Wenn du z. B. bereits vor 4 Monaten arbeitsunfähig warst und die jetzigeKrankheit beruht auf derselben Ursache wie damals bzw. es ist dieselbe Krankheit müsste der Arbeitgeber keinen Lohn fortzahlen.
Warst du aber zwischen den beiden Krankschreibungen mind. 6 Monate wieder arbeiten, dann muss er wieder die Lohnfortzahlung leisten bzw. wenn die letzten Lohnfortzahlung 12 Monate zurückliegt, dann muss er sie auch leisten.

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Hallo!

Hab wohl dieselbe Frage?
Bin seit 21.9.krankgeschrieben bis 29.9.,, Freitag also.
Nun ists so ne Sache, die noch anhält und Fußentlastung besser wäre.

Nun habe ich das Problem, dass ich 2 Chefs habe+1 neue Azubi.
Ich bin die einzigste Vollzeitkraft und habe wg der Zeit schlechtes Gewissen.

Wenn ich in Praxis gehen würde, wäre ich voll eingespannt und muss wieder flitzen, was wieder mehr Fussschmerz hervorriefe bzw damit zu rechnen ist.

Würde gern noch bis 11.Oktober daheim bleiben, da 12.Oktober meine Hochzeit und ich mit Fuß auf Arbeit wieder diesen belasten würde..
Hab Seit Juno 12.+13.10.alsUrlaub wg Hochzeit genehmigt bekommen.
Nun habe ich Schiss vor Chef wg evtl.Konsequenzen, dass ich 21.9.-11.10.krank war ( 14Arbeitstage= 3 Wochen) und er mir irgendwie was reindrückt...

Mir ist Job, Gesundheit und Hochzeit wichtig, daher stecke ich im Zwiespalt!
Ok,es ist nicht schick von krank in Urlaub bis 20.10. zugehen ( davon ist 1Woche Praxisurlaub), aber was soll ich machen?
Schmerzen riskieren auf Hochzeit, dafür aber rumflitzen auf Arbeit damit schlechtes Gewissen beruhigt???

Eure Meinungen sind sehr erbeten!!!!