Einsicht Nachlassakte?

Hallo,
Habt ihr Einsicht in einer Nachlassakte bekommen , wo ihr Miterbe bzw Haupterbe seid?
Im Internet lese ich das man Auskunft bekommt, aber ich bekomme keine.
Vor allem darf ich fûr alle Kosten alleine aufkommen, in Verbindung mit dem Erbe.
Danke fûr eure Antworten🙂

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Wenn es andere Erben außer dich gibt wird das im Erbschein dokumentiert. Da Steht dann auch wer wieviel zu welchen Anteilen geerbt hat. Den erbschein musst du anfordern Bzw beantragen.

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eine Einsicht bedeutet, ma legt sie dir im Gericht vor und du kannst einsehen,

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Die bekomm ich aber aber leider nicht, normalerweise könnte auch ein Notar die akte einfordern, macht mein Notar auch nicht.

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mit welcher Begründung bekommst Du keine Einsicht?

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Die Begründung lautet, das Akteneinsicht nur für Strafakten gelten würde.
Seid 1.5 Jahren warte ich Nu schon auf dem Erbschein, ich weiß nicht wer von den anderen drei Parteien mit erbt oder nicht.
Jedesmal wenn ich beim nachlassgericht Anrufe bekomme ich zu hören, sie lässt sich die akte bringen und das wars dann schon wieder.
Zum Nachlass gehört ua ein altes sehr renovierungsbedürftiges Haus, wird zwar nicht mehr viel bringen aber die Grundsteuer und Versicherung zahle ich aber alleine.
Da ich etwas mehr als die Hälfte Erbe, zahle ich natürlich auch das meiste und bekomme weniger als die Hälfte zurück davon.

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Hallo,
warum wartest Du denn so lange auf den Erbschein?
Als meine Schwiegermutter verstarb, waren mein Mann und seine Schwester die Erben und hatten innerhalb von 4 Wochen den Erbschein. Ohne den hätten wir gar nichts ausrichten können (wie z.B. auch laufende Versicherungen kündigen....der einen reichte die Sterbeurkunde nicht aus #klatsch).
Und wenn Dein Anwalt/Notar diese Akteneinsicht nicht anfordert, würde ich ihm ordentlich Dampf machen oder/und mir einen anderen suchen.
LG
Elsa01

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Hallo. Einsicht in Nachlassakten gibt es nicht. Dein Notar kann sich aber regelmäßig nach dem Sachstand erkundigen.

Mir stellt sich hier die Frage, was Du überhaupt beantragt oder nicht beantragt hast? Hast Du einen (Teil)Erbschein beantragt? Gesetzliche Erbfolge oder handschriftliches Testament? Oder auf was wartest Du jetzt genau, dass Du berechtigt wärst, Auskunft zu erhalten?

VG 004