Kontoführungsgebühr

Hallo,

wie ihr bestimmt mitbekommen habt, war ja die stillschweigende Zustimmung zur Erhöhung der Kontoführungsgebühr rechtswidrig.

Nun habe ich meine Bank angeschrieben und sie hat mir eine Auflistung geschickt, dass seit 2018 keine Erhöhung statt gefunden hat.
Aber es zählt doch der Preis zum Kontoeröffnungszeitpunkt, welcher dann ab 2018 zurück gefordert werden kann.
Oder habe ich dass falsch verstanden?

Bsp. Zur Kontoeröffnung 2010- 10€ pro Monat und nun 15€ pro Monat.
Dann könnte ich doch ab 2018 monatlich die 5€ Differenz verlangen oder nicht?

Dank für eure Hilfe und schönen Rest- Sonntag

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https://www.test.de/Die-zehn-gemeinsten-Bankgebuehren-So-schuetzen-Sie-sich-vor-Extrakosten-4863720-0/

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Wenn noch jemand eine Antwort auf meine Frage hat, wäre das super!
Die Urteile dazu kann ich selbst googeln.
Ich möchte nur wissen, ob ich es richtig verstanden habe.

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Ich sehe es wie du. Guck mal hier, da steht im ersten blauen Kasten ein ähnliches Beispiel.

https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/geld-versicherungen/unzulaessige-vertragsaenderungen-so-koennen-sie-bankgebuehren-zurueckfordern-60926

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Sie haben 2015 ein gebührenfreies Konto eröffnet. Ab Mai 2017 wurden Ihre Kontogebühren auf 5 € erhöht. Im Februar 2020 erhöhte die Bank die Gebühren dann noch einmal auf 10 €.

Sie können in diesem Fall mindestens die Gebühren zurückfordern, die ab dem 01. Januar 2018 erhoben wurden:

01. Januar 2018 – 31. Januar 2020 = 25 Monate * 5 € = 125 €
01. Februar 2020 bis 30. Mai 2021 (bzw. aktuelles Datum) = 16 Monate * 10 € = 160 €
Sie können mindestens 285 € zurückfordern. Sollte eine zehnjährige Frist gelten, können Sie die gesamten Gebühren – auch von vor 2018 – zurückverlangen.
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Danke! Genau so etwas habe ich gesucht🙂