Nach Elternzeit in Teilzeit gehen, bekomme ich dann Erziehungszeit in der Rentenversicherung?

Hallo Zusammen,

Ich komme gerade aus einem Gespräch mit meiner Personalerin. Ich möchte nach einem Jahr wieder mit etwa 15h anfangen. Das dann ein halbes Jahr durchziehen und dann, weil das neue Kindergartenjahr beginnt auf 30h aufstocken. Jetzt hat mir die Personalerin empfohlen 1,5 Jahre Elternzeit zu nehmen und danach Teilzeit nach dem Teilzeitbefristungsgesetz. Finde ich eine gute Idee, was mir dann aber noch gekommen ist, bekomme ich, wenn ich wieder 30h in Teilzeit arbeite auch die Erziehungszeit der Rentenversicherung gutgeschrieben oder geht das nur in Elternzeit?

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du bekommst die Zeit pro Kind, unabhängig ob die arbeitest oder nicht. Wenn du arbeitest zusätzlich

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Warum sollst du denn dann Teilzeit ohne Elternzeit arbeiten?
Mit Elternzeit hast du ja den Kündigungsschutz und kannst danach, wenn es nötig ist, wieder auf deine alten Stunden.

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Ich kann mit der befristeten Teilzeit ebenfalls wieder auf Vollzeit gehen. Wenn ich in Elternzeit bleibe könnte mir der Arbeitgeber theoretisch die Aufstockung auf 30h verwehren. Die Elternzeit verfällt nicht, die kann ich auch später noch, innerhalb der ersten 8 Lebensjahre nachholen.

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Wenn es sich nicht um ein kleines Unternehmen mit weniger als 15 Mitarbeitern handelt, kannst du deine Stundenzahl solange du den Status " Elternzeit" hast, recht flexibel anpassen. Du musst nur eine Anmeldefrist von 7 Wochen einhalten. Die 30 Stunden können sie dir eigentlich nicht verwehren.

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