Elternzeiten zweier Kinder überschneiden sich - Verfallen Tage?

Hallo,

mein Freund ist am 11. Papa geworden und hat ab Geburt Elternzeit beantragt. Er hätte aber noch für den 11., 12. und 13. Elternzeit für unser erstes Kind gehabt. Von seinem AG hat er nun die Auskunft bekommen, dass diese drei Tage, die sich überlappen, verfallen. Ist das richtig? Das kommt uns beiden komisch vor.

Elterngeld hat er für den Lebensmonat 14 des ersten Kindes nicht beantragt.

Vielleicht kennt sich jemand aus? :)

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Scheint doch richtig zu sein. :)

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Ja, diese drei Tage verfallen. Es wäre besser gewesen, wenn dein Freund seine neue Elternzeit erst ab dem 14. des Monats angemeldet hätte.
Auf der anderen Seite sind drei Tage in Bezug auf 3 Jahre doch zu verschmerzen 😉

Hat dein Freund für die alte Elternzeit auch Elterngeld bekommen?

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Bei späterer Anmeldung hätten wir Einbußen beim Elterngeld, da der Monat dann nur halb gezählt würde. Den Fehler hatten wir fast beim ersten Kind gemacht.

Der AG war/ist aber so nett und hat die drei Tage einfach hinten dran gehängt. :-D

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Hättet ihr nicht gehabt, denn Elterngeld und Elternzeit sind zwei unterschiedliche Dinge.

Wenn er für den letzten Monat eh kein Elterngeld bekommen hat, dann hätte er einfach für den ersten Lebensmonat Elterngeld beantragt und die Elternzeit ab dem 3. Lebenstag angemeldet (oder 4. je nachdem, wann denn nun die alte Elternzeit endet). Der Elterngeldstelle ist es egal, ob und wie lange du in Elternzeit bist, du darfst lediglich nicht mehr als 30h/Woche arbeiten! Einfaches Beispiel:

Der letzte Elternzeitmonat von Kind 1 geht vom 12.04.-11.05., hierfür wurde kein Elterngeld bezogen. Der erste Lebensmonat von Kind 2 geht vom 10.05.-09.06., hierfür möchte Elterngeld bezogen werden. Dann kann für diesen 1. Lebensmonat Elternzeit vom 12.05.-09.06. angemeldet und Elterngeld vom 10.05.-09.06. beantragt werden. Denn in Elternzeit wäre dein Mann am 10. und 11.5. sowieso. Von welchem Kind ist ja nun egal. Elternzeit kann taggenau genommen werden.

Aber sei’s drum, ihr habt es ja auch anders lösen können. 😊

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naja -- "verfallen" tun sie nicht, - wäre ja toll, wenn man alles, was sich überschneidet locker flockig hintereinander hängen dürfte.

Die Elternzeit wird einfach einem festen Datum zugeordnet.
Ob man dann von mehreren Stellen oder wegen mehreren Kindern das gleiche Datum zweimal bescheinigt bekommt, ist da tatsächlich egal.

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Die ursprüngliche Aussage von der Buchhaltung bei ihm war, dass ich zusehen soll, dass das Kind nicht vor dem 14. kommt, da es ansonsten Schwierigkeiten gäbe. Das wurde nur nicht erläutert Die drei Tage hängt das Unternehmen jedoch als unbezahlten Urlaub hinten dran, sodass sich von der Anzahl der freien Tage nichts ändert. Das ist für uns OK und für das Unternehmen wohl auch einfacher für die Projektplanung.