Arbeitszeitbetrug

Hallo

Hier brennt die Hütte, mein Mann Arbeitet in einer großen Firma. Er muss stempeln wenn er kommt und wenn er geht. Der Arbeitskollege hat sich beschwert das er ewig auf ihn warten muss, weil er so lange beim duschen braucht. Die beiden fahren ab und zu zusammen. So mein Mann, so blöd wie er ist gibt dem Arbeitskollegen seine stempelkarte und geht 15minuten ehr Duschen. Sein Meister hat das jetzt mitbekommen und hat das den Obermeister gemeldet. Morgen hat mein Mann und der Arbeitskollege, der gestempelt hat ein Gespräch. Könnte das noch eine Abmahnung geben? Mein Mann hat noch nie eine Abmahnung oder dergleichen bekommen. Ich lese eigentlich nur das sowas die fristlose Kündigung bedeutet. Hat vielleicht jemand ähnliches erlebt oder kennt jemanden usw. Mir geht der Hintern auf Grundeis. Viele Grüße

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Nun,

eine fristlose KÜ wegen Arbeitszeitbetrug wird kein Gericht dieser Welt kippen - das ist neben Diebstahlt ein Musterbeispiel für eine fristlose KÜ.
Ob der AG das mit einer Abmahnung durchgehen lässt kann niemand vorher sagen, allerdings wäre der AG damit schlecht beraten, das dann ja alle anderen AN schnell den Eindruck bekommen "Probieren kann man es ja - viel passiert eh nicht".

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Ja genau das ist mein Reden. Aber mein Mann meint das es ja das erstemal war. Und sowas nicht mehr vorkommt. Das wäre der absolute supergau, wenn es wirklich dazu kommt

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Hi,
Da gibt es zwei Probleme.
Erstens, dass falsch gestochen wurde und zweitens, dass die Stempelkarte weitergegeben wurde.
Beides Gründe für zumindest ein Abmahnung und zwar für beide Mitarbeiter.
Mit Glück belässt es der AG dabei.
Dein Mann kann schonmal die demütigste Haltung einnehmen, die ihm möglich ist...

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Die Haltung hat er schon. Er hat fürchterliche Angst seinen Job zu verlieren. Wir haben 3 Kinder noch einen Berg Schulden zu bezahlen und einen körperlich behinderten Sohn. Ich hoffe sein Obermeister hat etwas erbarmen mit meinem Mann. Ich denke auch das der Kollege auf jedenfall eine Abmahnung bekommt, aber bei meinem Mann sehe ich schwarz 🥴

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Ich hoffe es für euch und, dass er daraus lernt, wenn er bleiben darf.
Ein Lichtschimmer könnte sein, dass er immerhin zum Gespräch geladen wird. Es besteht also die Möglichkeit zu erklären und sich zu entschuldigen.
Man hätte ihm sonst auch telefonisch mitteilen können, dass er nicht mehr kommen braucht und die Kündigung auf dem Weg ist. Verlassen kann man sich darauf aber nicht. Vllt wollen sie es ihm auch persönlich sagen.

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Natürlich kann das (mind.) eine Abmahnung geben!

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Puh, das ist leider ein Kündigungsgrund, zumindest aber ein Abmahnungsgrund. Wenn es zu einer Kündigung kommen sollte auf jeden Fall den Betriebsrat einschalten.

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Was soll der machen?
Er und sein Kollege haben den AG beschissen.

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Sich entschuldigen, beteuern, dass es ein Einzelfall war. Wenn es kein Einzelfall war muss er es zugeben und selbstverständlich anbieten das alles nach zu arbeiten.

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Huhu, nicht schön, natürlich nicht, aber fähige Mitarbeiter gibt es auch nicht mehr wie Sand am mehr. Gibt sicherlich eine Abmahnung und ggf. Strafstunden, die nachgeholt werden müssen. Einsichtig und reuevoll zeigen, sich aufrichtig entschuldigen und gut ists.

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Es ging ja nur um 15 Minuten das waren ja nicht mal eine Stunde. Aber ich glaube es tut nix zur Sache ob es 2 min oder 2 Stunden sind. Ich hoffe du hast recht.

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Wie oft hat er das gemacht.?

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"Sein Meister hat das jetzt mitbekommen"

Liest sich ja irgendwie nicht nach einem einmaligen Ereignis... Ich find's auch komisch, dass der Meister ausgerechnet an dem einen Tag wo beschissen wird, die Stempelzeiten prüft...

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hab ich genauso gelesen, dass es eher schon die Regel war und der Meister es aber erst jetzt mitbekommen hat.

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Nein nein das war dann falsch ausgedrückt. Der Meister hat nichts geprüft. Der hat meinen Mann um 5 Uhr schon fertig geduscht am Ausgang stehen sehen. Hat ihn dann angesprochen das dass nicht ok ist und er das nicht nochmal sehen möchte.

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So ganz klar ist das jetzt nich, bitte erläutere wie das zu verstehen ist. Angenommen Dein Mann hat um 16:00 Uhr Feierabend, geht um 15.45 Uhr duschen, gibt dem Kollegen schon die Stechkarte, der Kollege sticht mit der Stechkarte Deines Mannes auch schon um 15:45 Uhr aus, so ist das doch kein Arbeitszeitbetrug, Dein Mann darf jedoch die Stechkarte keinem anderen geben um diese zu benutze, aber das ist eine andere Sache.
Weiterhn kommt es darauf an ob das duschen eine notwendige Maßnahme ist. Arbeitet er zum Beispiel in einem chemischen Betrieb und muss duschen um eine Kontaminierung außerhalb des Werkgeländes durch Anhaftung gewisser Stoffer an seinem Körper zu verhindern, so gehört das duschen zur Arbeitszeit und muss entlohnt werden, wie auch bei starker Verschnutzung der Person durch zum Beispiel Staube und dem AN nicht zugemutet kann verunreinigt den Heimweg anzutreten.
Es taucht auch immer wieder die Frage auf, gehört umziehen zur Arbeitszeit oder nicht., Hier ist ganz klar geregelt, ist eine Arbeitskleidung, zum Beispiel Nomex SIcherheitskleidung für die Arbeit zwingend erforderlich so ist das Umziehen auch Arbeitszeit, was aber viele Arbeitgeber nicht so sehen wollen. Es kann dem AG nicht zugemutet werden in entsprechender Arbeitskleidung bereits zur Arbeit zu erscheinen oder den Heimweg anzutreten, schon gar nicht, wenn wie oben genannt mit Anhaftungen an der Arbeitskleidung grechnet werden muss die nicht nach außen gelangen dürfen und die Arbeitskleidung zum Beispiel im Betrieb oder durch eine entsprechende Wäscherei gewaschen werden muss. Auch wenn die Arbeitskleidung durch Staube verunreinigt ist, so ist es nicht zumutbar in dieser zur Arbeit zu erscheinen bzw den Heimweg anzutreten.

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Also mein Mann hätte bis 5 Uhr Morgens arbeiten müssen. Gestempelt darf man aber schon um 4:55uhr. Mein Mann ist um 4:45 Uhr zur Dusche gelaufen. Und der Arbeitskollege hat um 4:55uhr für ihn Gestempelt. Duschen ist schon erforderlich und auch das an und ausziehen von Arbeitskleidung. Er muss ja immer ein Stück zu Kaue laufen. Dafür bekommt er einmal in Jahr Lauf/Waschgeld. Mein Mann arbeitet mit flüssigem Alluminium ist also bis auf die Unterbuchse nass geschwitzt. Die Arbeitskleidung darf er garnicht aus dem Betrieb mitnehmen. Es kam auch schon vor, das mein Mann erst nach 5uhr Gestempelt hat. Vielleicht kann man das irgendwie ausgleichen. Es kam auch schon mehr als einmal vor das er keine Pause machen konnte. Aber das wollen die meisten dann ja nicht hören.

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>> Aber das wollen die meisten dann ja nicht hören. <<

Weil das eine mit dem anderen nix zu tun hat. Wenn Dir an der Kasse im Supermarkt zuviel berechnet wird, darfst Du auch nicht bei nächsten Einkauf eine Tafel Schokolade einfach einstecken. Und ob Duschzeit Arbeitszeit ist, hat auch nix mit dem Verschwitzungsgrad Deines Mannes zu tun. Das regeln Gesetze / Betriebsvereinbarungen.

Grüsse
BiDi

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Was kam den jetzt raus hier?

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Bei uns wurde eine gekündigt, weil sie den Eingang nebenan und nicht „ihren“ Eingang genutzt hat. Sie kam halt von Hinten und nicht von vorne. Jetzt steht sie vor dem Arbeitsgericht und man weiß noch nicht wie es ausgeht. Der Arbeitgeber wirft ihr vor , jeden Tag 2 Minuten erschlichen zu haben.
Es gab kein Gespräch, keine Aufklärung, keine Abmahnung, sondern eine sofortige fristlose Kündigung.
Wenn dich jemand loswerden möchte, ist das der einfachste Weg.
Ich hoffe, dein Mann wird gebraucht und der Arbeitgeber ist gnädig!