Elternzeit / Teilzeittätigkeit in EZ

Hallo.

meine Mutterschutzfrist beginnt am 8.8. (vET 19.09)

Die Elternzeit muss man ja eigentlich erst 7 Wochen vor Beginn beantragen (ergo 1 Woche nach Geburt, spätetens)

1. Frage: Mein Arbeitgeber schreibt ich soll sie bis zum beginn der Mutterschutzfrist beantragen.
Was nun?

2. Frage (die wichtigere) ==> Ich beabsichtige 1 Jahr EZ zu nehmen aber eventuell schon ein wenig vorher wieder in Teilzeit anzufangen. Man darf ja bis zu 30h die Woche während der EZ arbeiten.
Mein Arbeitgeber will auch dass ich das schon jetzt bindend angebe (ob ich das will oder nicht, von wann bis wann und wieviel Prozent)
Ich weiß es aber noch nicht... Ich wollte das eher spontan entscheiden. Ich dachte man kann das auch spätestens 7 Wochen vor geplantem Beginn anmelden. Sprich wenn ich zB ab Juli wieder 20h die Woche arbeiten will (nur als Beispiel), dann melde ich es halt 7 Wochen vor dem 1.7.2022 an...

???
Kann mich mal jemand erleuchten?

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Ich habe selbst keine Elternzeit genommen, aber von mehreren Freunden gehört, dass Elternzeit für die erste zwei Jahre verbindlich festgelegt werden muss.
Also das du angibst, dass du vom 19.09.2021 bis 18.09.2022 in Elternzeit gehst und ab den 19.12.2021 Teilzeit in Elternzeit mit 30 Stunden arbeiten wirst.
Aber vielleicht meldet sich hier noch jemand, der selber Elternzeit genommen hat und sich da sicherer ist.

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Die Teilzeitarbeit muss noch nicht beantragt werden, da reicht es 7 Wochen vorher.

Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, nicht ab Geburt.

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Ok.... weil mein Arbeitgeber mir wiegesagt einen Zettel gesendet hat auf dem am besten alles sofort dingfest gemacht werden soll...

Ist es also explizit so, dass ich zB 1 Jahr EZ beantrage (bindend), und dann aber im Mai sagen kann " Ok - ich will ab 1.7.2022 mit 20 h die Woche wieder anfangen?"

Geht das?
Das ist meine wichtigste Frage.

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1. dem AG mitteilen, dass du fristgerecht anmelden wirst, allerdings natürlich nach der Geburt.

2. Teilzeit in Elternzeit meldet man nicht an sonder muss es beantragen. Aber eben auch erst 7 Wochen vorher. Somit teilst du eben dem AG mit, dass du es noch nicht weißt.

Ach ja, wenn du nicht direkt nach einem Jahr vollzeit arbeiten möchtest solltest du direkt 2 Jahre Elternzeit anmelden! Da bist du am flexibelsten.

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Ok, vielen Dank.

Zu 2.

Muss der Arbeitgeber dem dann zustimmen? Also nochmal mein fiktives Beispiel: Ich nehme EZ und möchte aber ab dem 1.7.2022 für 20 h die Woche oder so arbeiten. Beantrage es dann im Mai, (7 Wochen vorher). Kann er das ablehnen?

Denn wenn ich 2 Jahre EZ anmelde und dann nicht arbeiten darf nach einem Jahr - das wär echt scheisse. 2 Jahre will ich nicht Zuhause bleiben.

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(Deshalb hatte ich halt auch vor nur 1 Jahr EZ anzumelden)

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