OP Stornogebühr

Guten Abend,
ich habe mich am 15.03.2021 darüber informiert eine OP zur Fettabsaugung zu machen, ich habe dann den von der Klinik zugesendeten Selbstauskunft ausgefüllt und nach zwei Tagen abgesagt. Der Termin sollte am 17.05.2021 stattfinden, am 17.03.2021 habe ich das ganze jedoch abgesagt, da ich zum einen aufgrund der Corona Pandemie nicht sicher war und ich auch am Telefon mehrmals geäußert habe noch nicht sicher zu sein.
Nun habe ich eine Mail erhalten in der ich 500€ Mahngebür zahlen soll (ursprünglich nur 250€ aber diese Mail habe ich womöglich versehentlich gelöscht, weil das Thema für mich gegessen war).
Laut der AGB der Klinik wird das auch so kommuniziert mit der Stornogebühr, jedoch bezweifle ich dass das so rechtskräftig ist. Es gibt ja ein Widerrufsrecht und unterschrieben habe ich auch nichts.

Das ist deren AGB:

Sollten die vereinbarten Termine vom Patienten nicht eingehalten werden, werden dem Patienten folgende Stornierungsgebühren berechnet:
Stornierung bis 21 Tage vor dem vereinbarten OP-Termin 250.-€
Stornierung innerhalb 21 Tage vor dem vereinbarten OP-Termin500.-€
Bei unentschuldigtem Fernbleiben wird die OP-Anzahlung mit der fälligen Stornierungsgebühr
(500 €) verrechnet. Verbleibendes Guthaben wird zurückerstattet, Differenzbeträge nachgefordert.
Dem Patienten steht der Nachweis frei, dass Arzt kein Schaden oder der dem Arzt entstandenen Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
Bei einer, vom Patienten gewünschten, Terminverschiebung bis 21 Tage vor dem ursprünglichen OP-Termin, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 75.-€, ein neuer OP-Termin vereinbart werden. Der neue OP-Termin muss innerhalb von 6 Monaten (gerechnet ab dem ursprünglichen OP-Termin) stattfinden.
Sollte die OP-Anzahlung von Patienten noch nicht geleistet worden sein, ist diese sofort nach Erhalt der Bestätigung der Terminverschiebung fällig.
Wird vom Patienten ein bereits von ihm geänderter OP-Termin zu einem späteren Zeitpunkt storniert, werden 500,- € Stornierungsgebühren berechnet. Eine Termin-Verschiebung oder Stornierung muss schriftlich erfolgen.
Das gesetzliche Rücktrittsrecht bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

Habe noch den Beschluss des Amtsgerichts München entdeckt: Az.: 213 C 27099/15
darin wird ein ähnlicher Fall beschrieben und der Kunde hatte recht, kann ich mich darauf beziehen oder benötige ich einen Anwalt ?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

Julia ❤️

1

Wenn du nicht sicher warst, eurem hast du dann einen verbindlichen Termin vereinbart? Das ist konkludentes handeln. Man kann davon ausgehen, dass du wolltest. Was ihr aber vertraglich geregelt habt, wie es sich rechtlich verhält , müssen Juristen entscheiden. Wer weiss von uns, was du unterschrieben hast ? Wer weiss, wie der Richter entscheiden würde? Niemand.
Also widerrufen kann man gewisse Verträge schon. Aber du selbst behauptest ja, keinen eingegangen zu sein. Versteh ich nicht ganz. Das du der Rechnung nicht widersprechen wolltest oder nicht reagiert hast, macht es nicht besser. Nun ist es sicher bald ein Inkasso Fall. Da kann ich nur zu einem Anwalt raten. Aber der kostet auch mindestens 200 oder 250 € .. und wenn es zum Streit käme, auch mehr. Ich würde mit allen Unsicherheiten und Unterlagen zum Anwalt. Fer kann es einschätzen und empfehlen, wie zu verfahren ist...

2

Ich würde da definitiv eine anwaltliche Beratung holen, das klingt ehrlich gesagt nach Abzocke... Nach einem ersten Beratungsgespräch wird ein Termin quasi unumstößlich festgelegt, so dass man um die 250 Euro ja gar nicht rumkommen kann?! Und die Erhöhung auf 500 Euro ist ja wohl der Hammer. Klingt für mich ehrlich gesagt nach einer Masche...

3

Dass die für eine Terminverschiebung 75 eur wollen, finde ich schon frech.

Da du einen Termin ausgemacht hast, diesen 2 Monate vorher abgesagt hast, fallen gemäß agb die 250 eur an.
Dass du nicht reagiert hast, erlaubt meiner Meinung nach nicht die Erhöhung auf 500 eur, also die Gebühr für eine Absage innerhalb kürzerer Frist. Denn abgesagt hattest du ja schon.
Allerdings hast du die Rechnung der 250 eur nicht gezahlt, so dass sie dich dafür mahnen können und entsprechende Gebühren für den Zahlungsverzug entstehen. Diese müsste man jedoch konkret berechnen (Anzahl der Tage, Zinssatz etc). Es gibt einen gesetzlich festgelegten Zinssatz für Verzug. Sie können natürlich auch entstandene mahnkosten für Anwalt etc berechnen.
Das müssen sie dir aber alles konkret mitteilen.

Zu aller erst stellt sich jedoch die Frage, ob der Vertrag zustande gekommen ist.
Dazu ist wichtig, wie ihr bisher in Kontakt wart, Telefon, Email etc.
Vermutlich steht auf der Selbstauskunft was dazu oder in der Mail mit welcher sie geschickt wurde.
Übrigens gelten Verträge oft auch in mündlicher Form, sie bedürfen nicht immer der Schriftform. Bei mündlich ist halt die nachweispflicht arg schwierig.

Hast du eine Rechtsschutzversicherung?

Du solltest auf jeden Fall tätig werden, damit die Mahngebühren nicht noch weiter auflaufen und immer höher werden.
Überlege dir, ob du einen Anwalt einschalten willst (den du aber bezahlen musst, wenn du keine Rechtschutzversicherung hast).

Was ich noch machen würde: diese Klinik googeln bzgl Erfahrungsberichte. Haben andere so was auch schon erlebt.

4

Hallo,
Du solltest genauer de Teil schildern wie es zu dem Termin kam.


Wann und wie soll denn laut den laut dem Arzt/Klinik der Vertrag geschlossen worden sein?

Wann und wie sollen denn die AGB vereinbart worden sein?

Steht da wirklich nur etwas von Rücktrittsrecht oder auch etwas vom Widerrufsrecht?

Meine Emfehlung vorbehaltlich von Überaschungen im Sachverhalt:


Kurzes, Schreiben mit Einwurfeinschreiben an die Gegenseite mit dem Inhalt ein Vertrag sei nicht zustandegekommen, AGB ohnehin nicht Vetragsbestandteil geworden und hilfsweise vorsorglich den Widerruf eines Vertrages erklären.

Und dann alle(! ) weiteren Schreiben ignorieren.

Gegen einen möglichen Mahnbescheid des Gerichte ohne Begründung Widerspruch einlegen und erst dann reagieren wenn eine Klage kommen sollte die sehr unwahrscheinlich ist und bis dahin keine weiteren Gedanken daran verschwenden. Denn es kann ja gar nichts schlimmes passieren was das rechtfertigt.

LG