Erneut Schwanger während Elternzeit. Elterngeldanspruch?

Hallo zusammen,
Meine Frau bekommt seit 8 Monaten für insgesamt 12 Monate ca 1300€ Elterngeld. Ausgerechnet von Ihrem Nettogehalt. Nun haben wir erfahren, dass Sie erneut schwanger ist.
Die jetzige Elternzeit endet zum 1.11.21 und der errechnete ET fürs zweite Kind ist der 6.3.22. Sie würde also ca 3 Monate auf Teilzeit (Büro beim vorherigen Arbeitgeber) arbeiten gehen bevor die nächste Elternzeit beginnt.
Es ist aufgrund eines Kaiserschnitts eine Risikoschwangerschaft. Teilzeit Arbeit dadurch vllt gar nicht möglich?
Wie sieht es nun mit dem Elterngeldanspruch aus fürs zweite Kind? Laut Internet Recherchen würde Sie nur den Grundbetrag von 300€ + 75€ Geschwisterbonus bekommen... stimmt das wirklich?
Hat da jemand Erfahrungen oder kennt sich aus?

Viele Grüße

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Nein das stimmt nicht.
Zur Berechnung des neuen Elterngeldes werden 12 Monate vor Beginn des neuen Mutterschutzes herangezogen. Ausgeklammert werden die 12 Monate nach der Geburt von Kind 1.
Wenn also der Mutterschutz im Januar 2021 beginnt, dann zählt Dezember und November 2020. Oktober 2020 (weil sie da noch Basiselterngeld bekommt) bis September 2019 (Beginn Mutterschutz Kind 1) werden ausgeklammert und es werden noch 10 Monate von vor dem Mutterschutz von Kind 1 zur Berechnung herangezogen.

In der Summe sollte sie also nur etwas weniger Elterngeld als jetzt bekommen (plus Geschwisterbonus), selbst wenn sie zwischen Elternzeit und Mutterschutz gar nicht arbeitet. Besten gebt ihr das Mal online in einen Elterngeldrechner ein.

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Ähm wir haben schon 2021. Stell dir bei allen Daten von mir ein Jahr mehr vor...

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Hallo,

es werden 10 Monate ihres Gehalts vor dem letzten Mutterschutz zur berechnung herangezogen und dann noch die Monate November,Dezember mit Teilzeitgehalt.
Also bekommt sie nicht viel weniger als beim jetztigen Elterngeld.

Falls deine Frau doch nicht arbeiten möchte ,könnte Sie falls der Arbeitgeber zustimmt und es finanziell bei euch passt, die Elternzeit bis zum neuen Mutterschutz verlängern.
Dann aber den letzten Elterngeldmonat in Elterngeld Plus umwandeln.
So kann sie 14 Monate Elterngeldbezug ausklammern (Januar-Dezember 2021) und würde so das gleiche Elterngeld+Geschwisterbonus bekommen.

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Okay super.
Da sind wir in der Hinsicht etwas beruhigt. Vielen Dank für die Infos! :)