Urlaubsanspruch nach BV

Hallo,
Ich habe eine Frage zu meinem Urlaubsanspruch nach BV und Elternzeit.
Ich war von August 2019 bis zur Geburt meines Kindes im Februar 2020 im BV. Bis August 2019 hatte ich eine Vollzeitstelle.
Im Anschluss habe ich Elternzeit genommen und arbeite seit diesem Monat also Juli 2021 wieder 20h an 3 Tagen pro Woche.
Resturlaub aus 2019 16 Tage
Resturlaub aus 2020 10 Tage.
Kann mir jemand sagen, wieviel Urlaubsanspruch ich für dieses Jahr 2021 insgesamt habe?
Wird der alte Urlaub auf die 3 Tage Woche bzw. Die 20h pro Woche umgerechnet?
Danke für eure Hilfe

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Nein, der bereits erworbene Urlaubsanspruch bleibt bestehen.
Der neue Urlaubsanspruch berechnet sich aus der Anzahl der Tage, die du pro Woche arbeitest. Du hast also pro Monat 3/5 deines Vollzeitanspruchs (ab Juli).

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Ok danke schonmal. Ich habe aber dazu noch eine Frage:
Mein AG sagt 26 Tage Resturlaub sind 5 Wochen und 1 Tag damals als Vollzeit.
Und deshalb bekomme ich jetzt auch 5 Wochen Urlaub aber runtergerechnet auf meine Teilzeitstelle also nur noch 15 Tage, was bei 3 Arbeitstagen ja auch 5 Wochen entspricht.
Ist das korrekt so?
Wenn ich deine Antwort richtig verstehe, sagst du ja mir stehen die 26 Tage zu oder?

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Schau mal hier:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/praxis-beispiele-urlaub-13-urlaubsanspruch-bei-wechsel-von-vollzeit-in-teilzeit-waehrend-des-urlaubsjahrs-vor-dem-wechsel-wurde-noch-kein-urlaub-genommen_idesk_PI42323_HI2583259.html

Ganz sicher bin ich mir jetzt leider auch nicht mehr :D

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Halli hallo, wir sind ein sehr großes Unternehmen.. bzw Behörde. Mein Urlaub aus dem Bv wurde nach Rückkehr gekürzt! Ich bin bis heute der Meinung das war nicht rechtens.. und hab alle hebel in Bewegung gesetzt, aber war nichts zu machen. Bei Kind 2 und 3 war ich dann "schlauer" und habe einen Antrag auf Umwandlung der urlaubstage in stunden zur kinderbetreuung gestellt und entsprechend pro Tag 8h auf meinem arbeitszeitkonto gutgeschrieben bekommen. Lg

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Danke auch dir.
Habe meinen Fall jetzt mal unserem Betriebsrat gemeldet und entsprechende Urteile mit angefügt. Mal schauen was da kommt...
Die denken wahrscheinlich so lange sich keiner beschwert, haben die weniger Aufwand und Kosten.
Aber das seh ich nicht ein.
Die Stunden würde ich auch nehmen wie in deinem Fall. Letztendlich ist es egal aber ich lass es nicht verfallen.
LG