Fragen zur Elternzeit

Hallo liebe community,

Ich habe einige Fragen zur Elternzeit und hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.

Im November werde ich unser 1. Kind bekommen und möchte anschließend Elternzeit nehmen. Im Moment arbeite ich noch Vollzeit, danach möchte ich gerne in Teilzeit (50%) arbeiten. Ich bin aber noch völlig unschlüssig, ob ich 1, 2 oder 3 Jahre beantragen soll.

Nun meine Fragen:

- Kann ich meine Elternzeit grundsätzlich später noch verkürzen/verlängern? (Z.b. ein jahr beantragen und dann doch auf 2 Jahre verlängern, oder 3 Jahre beantragen und nach 1 Jahr wieder kommen)?

- Wenn ich zwei Jahre Elternzeit nehme und innerhalb dieser Zeit wieder schwanger werden sollte, bekomme ich dann beim zweiten Kind nur den Mindestbetrag von 300 € oder berechnet es sich aus dem Einkommen vor der Elternzeit?

- Ich möchte nach der Elternzeit definitiv in Teilzeit arbeiten. Macht es mehr Sinn, nur ein Jahr zu nehmen und danach in Teilzeit zu arbeiten oder ist ws besser, 2 (bzw. 3) Jahre zu nehmen und während der Elternzeit nach einem Jahr wieder in Teilzeit einzusteigen? Wenn ich es richtig verstanden habe, ist es möglich, während der Elterzeit bis zu 30 Stunden/Woche zu arbeiten. Was sind die jeweiligen Vor- und Nachteile?

Vielen dank schon mal für eure Antworten!

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Idealerweise meldest Du zwei Jahre Elternzeit an. Dann kannst Du das dritte Jahr bei Bedarf noch dranhängen. Solltest Du in der Elternzeit erneut schwanger werden, kannst Du Deine Elternzeit zum neuen Mutterschutz beenden und erhältst dann während des Mutterschutzes den Arbeitgeberzuschuss zum Vollzeitgehalt. In der Elternzeit kannst Du (ab September 2021) bis zu 32 Wochenstunden Teilzeit in Elternzeit arbeiten und hast nach Ende der Elternzeit Anspruch auf Deinen Vollzeitvertrag.

Elterngeld ist davon erstmal unabhängig. Für die Berechnung des neuen Elterngeldes werden wieder 12 volle, abgerechnete Monate vor dem neuen Mutterschutz herangezogen. Ausgeklammert werden bis zu 14 Monate Elterngeld. Was dann zu den 12 Monaten fehlt, wird durch Monaten vor dem ersten Mutterschutz ergänzt.

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Vielen Dank für die Erklärung!