Mutterschaftsgeld netto oder brutto ?

Hallo ihr Lieben,

Ich hoffe hier kennt sich jemand mit dem Thema aus. Soweit wie ich immer gelesen hatte bekommt man ja maximal 13€ pro Tag von der Krankenkasse und der Rest muss der Arbeitgeber aufstocken sodass man sein Nettolohn erreicht. So hab ich es vorhin noch nachgelesen.
Was ich mich nun frage, ist das richtig das dieser Nettolohn dann als Brutto gilt und somit versteuert wird? Damit hätte ich ja nicht mehr meinen Nettolohn sondern eher einen neuen Bruttolohn und somit nach Abzügen einen viel geringeren Nettolohn als vor dem Mutterschutz.
Ist das denn so richtig? Ich find leider im inter Nichts dazu -.-
Vielleicht kann mir ja hier jemand von euch helfen.
Liebe Grüße

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Das ist eine Lohnersatzleistung und steuerfrei. Allerdings erhöht sie ggf. den Steuersatz und du zahlst am Ende mehr Steuern (aber keine Sozialabgaben). Das ist daher weder brutto noch netto.
Unterm Strich für dich heißt das: du hast erstmal soviel Geld wie immer, zahlst aber am Ende über die Steuererklärung ggf. mehr als sonst (oder auch nicht, das kommt auf den Einzelfall...).

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Wie jemand schon schrieb: zuerst einmal wird das Mutterschaftsgeld (und auch das Elterngeld) nicht versteuert.

Die beiden fallen allerdings unter den sogenannten Progressionsvorbehalt. Ich geb dir mal ein einfaches Beispiel mit ausgedachten Zahlen:
Du verdienst im Jahr 10 000 Euro. Davon musst du 10% Steuern zahlen, also 1000 Euro.
Jetzt bekommst du Ersatzleistungen in Höhe 5000.
Damit hast du 15 000 Euro bekommen.

Je mehr man bekommt, desto meh Steuern muss man zahlen. Sagen wir, bei 15 000 Euro sind das 15%.
Dein Steuersatz hat sich also erhöht. Da aber ja 5000 Euro Ersatzleistungen steuerfrei sind, wird dieser Steuersatz aber nur auf 10 000 Euro angewendet.
Also musst du jetzt 15% auf 10 000 Euro zahlen, sprich 1500 Euro.

Das Beispiel soll zeigen, warum es zu Nachzahlungen kommen KANN, das muss aber nicht sein, es hängt viel davon ab, wieviel du verdienst, welche Steuerklasse du hast, wann im Jahr du in den Mutterschutz gehst…. Evtl könnt ihr euch das vorher mal in einem Steuerprogramm durchrechnen, damit es nicht im kommenden Jahr zu einer Überraschung kommt.

Durch den Bezug von Mutterschafts- und Elterngeld bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet (bis 31.7. des Folgejahres, Abgabefrist).