Mitteilung Sitzverlegung

Hallo,

leider habe ich nichts genaueres zu meiner Frage im Internet gefunden, aber vielleicht kennt sich jemand damit aus.

Gibt es eine Frist wie viel früher den Mitarbeitern mitgeteilt werden muss, dass das Unternehmen umzieht?
Mir geht's vor allem darum wenn die Firma nicht bloß paar Straßen weiter zieht sondern in eine komplett andere Stadt.

Oder gibt es einfach keine Frist und wenn es blöd läuft, kann einem mitgeteilt werden dass in einer Woche das Unternehmen von A nach B zieht und man sehen muss wie man da täglich hinkommt?

Lg
Neokeks

1

Ich gehe mal davon aus, dass mit einer Änderungskündigung (=Kündigungsfrist) der arbeitsort geändert werden muss - wenn er im AV festgelegt ist (wie ich vermute).
Meine Vermutung.

2

Nee, da gibt es keine Fristen. Versetzungen werden in § 106 Ge­wer­be­ord­nung (Ge­wO) geregelt und da steht:
Der Ar­beit­ge­ber kann In­halt, Ort und Zeit der Ar­beits­leis­tung nach bil­li­gem Er­mes­sen näher be­stim­men, so­weit die­se Ar­beits­be­din­gun­gen nicht durch den Ar­beits­ver­trag, Be­stim­mun­gen ei­ner Be­triebs­ver­ein­ba­rung, ei­nes an­wend­ba­ren Ta­rif­ver­tra­ges oder ge­setz­li­che Vor­schrif­ten fest­ge­legt sind.

Wenn in Deinem Arbeitsvertrag also steht: 'Der Arbeitsort ist Buxtehude', dann muss Dein AG bei Umzug in eine andere Stadt erstmal eine Änderungskündigung aussprechen. Wenn Du die nicht unterschreibst, bleibt es bei Arbeitsort Buxtehude, bzw. Du erhälst die betriebliche Kündigung wenn der Arbeitsort Buxtehude aufgelöst wird.

Falls Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag nix zu einem Arbeitsort sagen oder sogar Versetzungsklauseln beinhalten, gilt das 'billige Ermessen' und das bedeutet, das der AG auch die Interessen der Arbeitsnehmer berücksichtigen muss. Und da gibt es regelmässig Klagen vor Arbeitsgerichten, weil die Zumutbarkeit für jeden Arbeitnehmer anders sein kann.

Grüsse
BiDi