ElterngeldPlus mit ALG2 aufstocken. Ist das möglich?

#winke Hallo ihr Lieben.

Ich saß gestern über meiner Elterngeldplanung. Kurz zum Sachverhalt:
Ich wohne mit meinem Sohn (14) in einer Wohnung und bin erneut schwanger. Der Papa des Ungeborenen wohnt in einer eigenen Wohnung ca.25 km von Meiner entfernt.
Geplanter Entbindungstermin ist im Januar 2022. Nun hätte ich gerne die Zeit bis zum Schulabschluss meines Sohnes mit Elterngeld überbrückt, da wir bis dahin Wohnortgebunden sind und das Kleine später die Eingewöhnung im Kindergarten des Wohnort des Paps machen soll, welcher dann auch unserer wird.

Gestern habe ich mir das Ganze über die Internetseite das "Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend" mal fiktiv geplant. In den ElterngeldPlus-Monaten bekäme ich monatlich 499,80€ Elterngeldplus. (1.-10.Monat Elterngeld/ 11.-18.Monat ElterngeldPlus - Als Alleinerziehende möchte ich die beiden "Vätermonate" nutzen).

Da ich von vorn herein informiert sein möchte interessiert mich nun ob ich zu dem ElterngeldPlus ALG2 oder Ähnliches beantragen kann. Vielleicht kann mir da jemand helfen, ist/ war vielleicht selber in einer ähnlichen Situation :-)

Schonmal ein dickes #danke
Bitte keine Anfeindungen wegen meiner Frage nach staatlichen Leistungen, Recht ist es mir auch nicht mich danach erkundigen zu müssen.)

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also mal ganz im Ernst... Elterngeld PLUS muss man sich leisten können. Wenn man das nicht kann, muss man (leider) eben nach einem Jahr wieder arbeiten.

Zu erwarten dazu dann noch Aufstockung zu kriegen "weil es bequemer ist" finde ich dreist.

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Hallo

Zuerst einmal ist der Kv für deinen und den Unterhalt des Kindes zuständig!!
Wenn dann noch Bedarf besteht, kannst du aufstocken!

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Der Bedarf beider Kinder ist durch die Zahlung des Kindesunterhalt abgedeckt, keine Frage! Ich fragte wegen meiner Lebenshaltungskosten, denn Miete etc. muss ja auch bezahlt werden.

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Auch für dich ist erstmal der Vater des Babys zuständig. Dir steht Betreuungsunterhalt zu. Erst wenn alle Unterhaltsleistungen geltend gemacht wurden und deinen Bedarf nicht decken, könnten Sozialleistungen in Betracht kommen.

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Huhu,

mir wurde damals in der Situation gesagt, dass mir während der 3 Jahre Erziehungszeit/Elternzeit alg 2 Aufstockungen zustehen. Das hat mir der Sachbearbeiter damals mitgeteilt.
Du hast aber für 3 Personen nur einen kleinen Bedarf. Glaube so ca 1680€.

Sprich wenn du 500€ EG bekommst, steht dir ja noch Unterhalt für k1 und k2 zu. Das sind mindestens 300€.

Dann noch 2x Kindergeld für die Kids.

Inwiefern der Vater des Kindes dir Unterhalt zahlen muss (falls er das überhaupt kann) das weiß ich nicht. Den Rest wird das Amt dann bis zu dem o.g. Betrag aufstocken.

Der Betrag kann höher ausfallen, falls du in einem Gebiet mit einer hohen Miete wohnst.

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Nein, ihr Bedarf mit den beiden Kids sind 1120 Euro plus angemesse Miete und Nk.
Darauf werden Kindergeld und Unterhalt komplett angerechnet, ihr EG bis auf einen Freibetrag auch.