Beschäftigungsverbot?

Hallo ☺️
Mich würde interessieren ob ich ein Beschäftigungsverbot bekommen könnte.
Ich bin gerade das erste mal schwanger und direkt mit Zwillingen. (10 ssw )Derzeit bin ich am Ende des zweiten Lehrjahres zur Hauswirtschafterin und bin eigentlich nur am Reinigen. Wenn ich nicht reinige muss ich die Kühlräume aufräumen. Habe demnach meine ganzen 9 Stunden mit Chemie zu tun. Auch wenn mein Betrieb (Jugendherberge) wieder auf hat wird es weiterhin so sein das ich nur diese Aufgabe mache. Dazu kommt auch noch das tragen von schweren Kisten.

Ich mache mir einfach Gedanken das mir oder den kleinen etwas passieren könnte und das möchte ich auf alle Fälle verhindern.

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Dann teile Deinem Arbeitgeber mit, dass Du schwanger bist. Dann wird in einer Gefährdungsbeurteilung festgestellt, welche Aufgaben Du noch ausüben darfst, und ob ggf Dein Arbeitsplatz mutterschutzgerecht umgestaltet werden kann. Wenn das nicht der Fall ist, muss der AG ein BV aussprechen.

In Deinem Fall sollte aber auch geklärt werden, an welchem Punkt Deine Ausbildung sinnvoll unterbrochen werden kann, und ob ggf. eine mutterschutzgerechte Weiterbeschäftigung bis zu diesem Punkt möglich ist.

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Dein Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Entweder gibt es eine Alternative Tätigkeit oder dann eben BV, wenn es nicht mitterschutzkonformes gibt

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Hallo.

Den Ratschlag, dass du dem AG bescheid geben sollst, hast du ja schon bekommen.
Wegen den Reinigungsmitteln kann ich dich beruhigen. Die sind für Schwangere nicht schädlich.
Ihr werdet ja wohl mit haushaltsüblichen Mitteln reinigen. Alles andere wäre ja auch den Jugendlichen, die bei euch wohnen, gegenüber unverantwortlich.

Wenn du eh schon am Ende des 2. Lehrjahres bist, dann bist du wahrscheinlich eh bald fertig, oder? Die Ausbildung geht über 2 Jahre, stimmts?

LG

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Herzlichen Glückwunsch erstmal zum doppelten Glück

Sprich mit deinem AG . Er wird mit dir erstmal eine Gefahrenbeurteilung durchführen um zu schauen , was du noch machen darfst ( Gesetzlich geregelt )
Er muss erstmal schauen,wie er deinen Arbeitsplatz Mutterschutzgerecht gestalten kann. Kann er dies nicht,muss er dich ins BV schicken.
Aber gebe ihm erstmal die Chance , das ganze zu Prüfen.
Aber denk dran , er kann dir auch andere Tätigkeiten geben , solange sie halt für Schwangere möglich sind.
Alles Liebe weiterhin