Direkt nach Mutterschutz arbeiten

Hallo zusammen,

ich möchte direkt nach dem Mutterschutz wieder im selben Stundenumfang wie vorher arbeiten, muss ich dennoch Elterngeld beantragen da die 2-3 Monate nach der Geburt ja da angerechnet werden? Falls ja wird sich der Zeitraum von Lebensmonaten und Mutterschutz ja eher unwahrscheinlich 1:1 decken, was passiert dann mit der übrigen Zeit?
Als Beispiel: das Kind wird heute, 14.6. geboren, Mutterschutz geht bis zum 15.8. also müssen drei Monate genommen werden. Am 16.8. arbeite ich aber schon wieder, das wäre ja fast der komplette 3. Monat - verlieren wir dadurch einfach fast einen kompletten Monat Elterngeld, den mein Mann dann nicht mehr nehmen kann?

Vielen Dank schonmal!

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Du hast keine 2-3 Monate Mutterschutz, sondern 8+x Wochen! Das ist dahingehend wichtig, weil Elterngeld immer in ganzen Lebensmonaten gezahlt wird.
Da man mindestens 2 Monate nehmen muss, um überhaupt Elterngeld zu erhalten, solltest du deine Elternzeit so legen, dass du auf mindestens 8 Wochen + X Tage = 2 Lebensmonate kommst.
Dein Partner kann parallel zu dir Elterngeld beziehen, er kann nur keinen angebrochenen Monat von dir übernehmen. Du bekommst in dem Lebensmonat, in dem du schon wieder arbeitest, trotzdem Elterngeld. Es wird nur mit deinem Lohn verrechnet. Mindestens bleiben dir aber die 300€ Mindestsatz.

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Das heißt im blödsten Falle würden wir ca. 1500€ weniger bekommen, wenn das Baby einen Tag „zu früh“ kommt und ich dadurch drei Monate berechnet bekomme, weil ich dann für diesen Monat den Mindestsatz bekomme und mein Mann, der den Höchstsatz bekommen würde, einen Monat weniger nehmen kann, ist das so richtig?

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Aber sie möchte ja gar keine Elternzeit haben und somit auch kein Elterngeld. Von daher muss sie ja auch keine 2 Monate beantragen um etwas zu bekommen.

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Wenn du direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten möchtest, dann musst du gar kein Elterngeld beantragen und auch keine Elternzeit.

Dein Mann kann ab Geburt Elterngeld für 12 Monate beantragen und auch Elternzeit anmelden.

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Genau das ist auch der Plan, bzw. dass er 24 Monate EG+ beantragt. Und ich muss wirklich nichts beantragen? Die andere Antwort die ich bekommen habe verstehe ich jetzt irgendwie anders 🙈

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Ja so passt der Plan. Die andere Antwort ist davon ausgegangen das du auch EG beziehen möchtest.
Du hast nur automatisch verbrauchte EG-Monate aufgrund des Mutterschutzes wenn du auch EG für dich beantragst. Nimmt dein Mann alle 12 EG-Monate dann erfolgt keine Anrechnung.

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Ich bin nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen, musste zwei Monate Elterngeld beantragen und bekam auch einen kleinen Betrag (ca 45€) ausbezahlt.

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Niemand muss Elterngeld beantragen.

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Naja, die beiden Monate Mutterschutz wären mir doch sowieso als Basis Elterngeld angerechnet worden, bzw mein Mann hätte sie nicht nehmen können. Da kann ich das auch als Elterngeld beantragen und eben den Fuffi einstecken. Klar hätte ich nicht gewusst aber wäre ja auch schön doof gewesen.

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Ich glaube ich muss meine Antwort revidieren das die EG-Monate für deinen Mutterschutz nicht angerechnet werden wenn du gar kein EG beziehst.

Aus der offiziellen Broschüre des BMfSFJ: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld-elterngeldplus-und-elternzeit--73770
Seite 21 im Hinweistext zum Beispiel des Abschnitt 1.3.3
"Wenn Sie die Mutter des Kindes sind, gelten bei Ihnen die
Lebensmonate, in denen Sie für dasselbe Kind Mutterschaftsgeld
oder andere Mutterschaftsleistungen erhalten, als Monate, in
denen Sie Basiselterngeld bekommen. Das bedeutet: Sie verbrauchen diese Monate als Basiselterngeld-Monate. Es spielt keine
Rolle, ob Sie für diese Monate tatsächlich Basiselterngeld beantragen oder nicht. In diesen Monaten können Sie weder ElterngeldPlus noch den Partnerschaftsbonus bekommen. Der andere
Elternteil kann in dieser Zeit frei entscheiden, welche Variante des
Elterngelds er bekommen möchte."

Lt Richtlinien zum EG ist das dort auch so skizziert, insbesondere gibt es Präsenzfälle mit Leistungen aus dem Ausland bei Grenzgängern usw die ähnliche Anrechnungen präzisieren. (https://www.elterngeld.net/pdf/Richtlinien.pdf dort nach ' § 4 Abs. 5 ' suchen

Im BEEG ist das in §4 https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html Absatz (5) geregelt:
".... Lebensmonate des Kindes, in denen einem Elternteil nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 anzurechnende Leistungen oder nach § 192 Absatz 5 Satz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes Versicherungsleistungen zustehen, gelten als Monate, für die dieser Elternteil Elterngeld im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 bezieht. ..."

Da gibt es keine Einschränkung oder Beschränkung.
Die freie Einteilung ist dadurch begrenzt siehe auch Erklärung in https://www.elterngeld.net/elterngeld-bezugszeitraum.html

Im Normalfall hat das durch die 2 Partnermonate kaum Auswirkungen.
Einzig wenn das Kind soviel zu früh kommt dass man längeren Mutterschutz als 2 Lebensmonate nach der Geburt hat kommt es zur Verschiebung. In deinem Fall hätte es daher die Auswirkung dass dein Mann dann 1 Monat weniger EG zur Verfügung hat.
Dafür bekommst du länger Mutterschaftsgeld... was sich in den meisten Fällen dann etwas ausgleicht ausser die Gehaltsabstände sind sehr hoch.

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Alles klar, vielen Dank, das klingt logisch 😊

Nur mehr Mutterschaftsgeld würde ich nicht bekommen, außer das Kind käme mehr als 6 Wochen zu früh 🤷‍♀️ Man bekommt ja ohnehin mind. bis 8 Wochen nach ET Mutterschaftsgeld.