Kind krank Tage !!!

Hallo ich arbeite Teilzeit
Musste letzte Woche 2 Tage Kindkranktage nehmen
An den 2 Tagen hätte ich arbeiten müssen
Jetzt hat mir mein Arbeitgeber mir minus Stunden für die Tage gegeben und muss sie nachholen obwohl ich das Geld von der Krankenkasse bekomme
Es kommt mir alles sehr komisch vor das kann doch nicht rechtens sein oder ?

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Dein Chef muss dich unbezahlt frei stellen und keine minus Stunden eintragen.

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Das hab ich genau so gesagt sie meinte das der Gesetzgeber es anders vorschreibt

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Dann lass dir das Gesetz doch mal zeigen und zeig ihr, was wirklich im Gesetz steht.

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Hier ist die Rechtsgrundlage gut erklärt:
https://www.bund-verlag.de/aktuelles~7-Fragen-zur-Freistellung-bei-Erkrankung-eines-Kindes~.html#:~:text=%20Kind%20krank%3A%207%20Fragen%20zur%20Freistellung%20,Zeitraum%2C%20in%20dem%20der%20Arbeitnehmer%20wegen...%20More%20

Anspruch auf Freistellung regelt https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__45.html Absatz (3) : "Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld nach Absatz 1 haben für die Dauer dieses Anspruchs gegen ihren Arbeitgeber Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeitsleistung, soweit nicht aus dem gleichen Grund Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht. Wird der Freistellungsanspruch nach Satz 1 geltend gemacht, bevor die Krankenkasse ihre Leistungsverpflichtung nach Absatz 1 anerkannt hat, und sind die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt, ist der Arbeitgeber berechtigt, die gewährte Freistellung von der Arbeitsleistung auf einen späteren Freistellungsanspruch zur Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege eines erkrankten Kindes anzurechnen. Der Freistellungsanspruch nach Satz 1 kann nicht durch Vertrag ausgeschlossen oder beschränkt werden."

§616 BGB regelt die Vergütung bei "Vorübergehende Verhinderung
Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt."

Der §616 kann durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung ausgeschlossen sein. Dann greift die unbezahlte Freistellung und der anspruch auf Kinderkrankengeld.

Er darf dir daher keine Minusstunden anrechnen sondern muss dich bezahlt/unbezahlt freistellen.

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Wie viele Kindkranktage hast du dieses Jahr genommen? Vielleicht sind diese bereits aufgebraucht?

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Dann hätte die KK kein Kinderkrankengeld gezahlt...
2021 ist coronabedingt der Anspruch bei 30 Tagen pro Kind und Elternteil ...

Theoretisch ja wenn die Kindkranktage aufgebraucht sind dann muss man mit Urlaub oder Gleitzeit arbeiten und dann wären Minusstunden möglich

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Noch hat die KK aber nicht bezahlt. Vielleicht geht sie auch nur davon aus, weil es bisher eben so war. Deshalb meine Frage.

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