Resturlaub-Urlaubsanspruch nach Elternzeit

Hallo,
Vielleicht kennt sich hoffentlich jemand damit aus.
Wie ist das mit dem Urlaub den man vor der Elternzeit übrig hatte? Vor der Elternzeit wurde Vollzeit gearbeitet und jetzt nach der Elternzeit nur noch Teilzeit.
Muss der übrige Urlaub eins zu eins übernommen, oder wird der anteilig berechnet?
Beispiel: Resturlaub vor der Elternzeit beträgt 10 Tage. Nach der Elternzeit wird nur noch 50% gearbeitet. Hat man dann immer noch 10 Tage, oder nur noch 50% davon, also nur noch 5 Tage?
Vielen Dank für eure Hilfe.

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Es kommt darauf an wie viele Tage du arbeitest. Wenn du vor EZ 5 Tage/Woche gearbeitet hast und nach EZ auch (mit weniger Stunden) bekommst du die gleichen 10 Tage Urlaub.
Wenn du nach EZ nur an 4 statt 5 Tagen arbeitest kann der AG den Urlaub entsprechend kürzen, in dem Beispiel von 10 auf 8 Tage. Er muss das aber nicht.

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Den Resturlaub darf der AG nicht kürzen.

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Der Resturlaub, den du vor der Elternzeit vollzeit erworben hast bleibt genau so bestehen.

D. h. diese 10 Tage müssen die vollzeit vergütet werden, wenn du sie nimmst. Da darf nichts gekürzt oder umgerechnet werden.

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Genau, dass stimmt so :-)
Bin in der Situation & kann es daher bestätigen.

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Ich danke euch allen für die Hilfe!