Mann Steuerklasse 3, wenn Frau in Elternzeit

Hallo,

wir erwarten im Oktober unser 2, Kind, Ich erhalte EG Höchstsatz, trotzdem haben wir einen recht großen Unterschied zu unserem derzeitigen Nettohaushaltseinkommen. Derzeit SK 4 und 4. Kann mein Mann im Dezember, wenn der Mutterschutz zu Ende ist noch in SK 3 wechseln, um während der Elterzeit ein höheres Nettoeinkommen zu haben (es wären monatlich ca. 400€)?
Oder müssen wir dann mit einer enormen Steuernachzahlung rechnen (diese 4000-5000€ die wir übers Jahr mehr haben)? so eine hohe Steuernachzahlung knn ich mir nicht vorstellen, andernfalls haben wir aber einen finanziellen NAchteil wenn er NICHT in die SK 3 wechselt... Ich hoffe, ich konnte mich verständig ausdrücken und jemand kann mir einen Tipp geben.

LG

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egal ob 4/4 oder 3/5, man zahlt im Endeffekt gleichviel Steuern (zumindest hat das mein Steuer Dozent so gesagt :) ). Bei 4/4 zahlt man tendenziell mehr Steuern unter dem Jahr und bekommt oft nach der Steuererklärung Geld raus. Bei 3/5 hat man meist mehr Geld unter dem Jahr , aber man muss mit einer Nachzahlung rechnen. Das Nachzahlen ist nicht immer gegeben, aber ist häufig der Fall. Ich weiß ja nicht was euch lieber ist. Mir wäre es lieber, wenn ich Geld wieder zurückbekomme, das ist dann wieder ein Urlaub :), aber das muss jeder selbst wissen.

Vielleicht könntet ihr mit einem Steuerprogramm etwas spielen und schauen was rauskäme...

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Vielen Dank für die Antwort.
Um die normalen Umstände von nachzahlung oder Erstattung bei 3/5 bzw. 4/4 weiß ich, es ging mir darum, dass ich ja in elternzeit wäre und somit quasi keine Steuern zahle, also nur auf den Papier in sk 5 wäre (progressionsvorbehalt weiß ich bei der Steuererklärung). Ich frag mich halt ob man durch diesen "Trick" eventuell im Endeffekt steuern spart!? Hat jemand damit gute Erfahrung gemacht (mit 4/4 haben wir dieses Jahr ca. 2500€ erstattet bekommen).

Lg

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Es gibt keinen Trick als Ehepaar durch die Wahl der Steuerklassen Steuern zu sparen. Die Steuerklassen bestimmt nur über die Höhe eurer monatlichen Steuervorauszahlungen. Die zu zahlende Einkommensteuer ist aber eine Jahressteuer, die für euer Familieneinkommen exakt berechnet wird.

Der Trick besteht darin die Steuererklärung zu machen. Nur so kannst du dem Finanzamt erklären, dass ein möglichst großer Teil des Einkommens nicht zu versteuern ist.

Nur beim Elterngeld kann die Steuerklasse eine Rolle spielen. Da du aber ohnehin den Höchstsatz bekommst, ist das auch ausgeschlossen.

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Vorab: Mit einem Wechsel in Klasse 3 (die Frau) kann man noch das Mutterschutzgeld erhöhen. Das würde ich auf jeden Fall tun.

Zum Thema: Die Steuernachzahlung wird sicherlich nicht so hoch ausfallen, wie der Vorteil aus einem Wechsel in Klasse 3. Das liegt einfach daran, dass der Splittingtarif exakt diesen Vorteil abbildet. Gegenläufig ist nur der Progressionsvorbehalt des Elterngeldes. Es kann eine kleine Nachzahlung für 2021 drohen, falls keine anderen steuermindernden Effekte vorhanden sind.

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Das Kind wird im Oktober 21 geboren - die TE bekommt den EG Höchstsatz, also nächstes Jahr, Basiselterngeld unterstellt 9*1.800 Euro = 16.200 Euro Progressionseinkünfte. Ich behaupte ganz frech, dass sich diese Summe sehr wohl bemerkbar machen wird. Klar, es hängt immer davon ab wie viel man sonst so absetzen kann, keine Frage, aber 16.200 Euro Progressionseinkünfte sind halt auch nicht von der Hand zu weisen.

@ TE: es gibt im Internet auch Rechner, die Progressionseinkünfte mit einkalkulieren. Einfach mal schauen was da so rauskommt.
Finanziell schlechter stellt man sich nicht - Zinsen gibt's ja eh nicht wirklich irgendwo welche und mit der Steuererklärung, zu der ihr für 2021 und 2022 eh verpflichtet sein werdet (Stichwort Progressionseinkünfte) kommt dann eh eben "Summe x" raus - egal, welche Steuerklassenkombi vorher vorlag.

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Hallo,
auch dir danke für die Antwort.
Da ich kein Mutterschutzgeld erhalte, sonder weiter meine Bezüge für 8 wochen nach der Geburt, ist ein Wechsel nicht nötig.
Ich dneke ich muss mal im Internet einen Rechner ausprobieren, wir haben halt auch relativ viel abzusetzen (Fahrtkosten Mann, Arbeitszimmer, Werbungskosten, Spenden...), ich finde das schwer einzuschätzen...
Vermutlich wählen wir weiterhin SK 4, da sind wir auf der sicheren Seite...

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