ALG2 Rückforderung vom Kind/Wer muss zahlen?

Hallo zusammen,

ich fasse mal eine lange Geschichte kurz zusammen:
-ich habe vom Jobcenter eine Zahlungsaufforderung bezüglich Überzahlung erhalten. Es geht um die Grundsicherung für meine Tochter aus dem Jahr 2016 (!).
- ich habe damals Bafög bezogen und gehörte -nicht- zur Bedarfsgemeinschaft. Mein Ex-Mann war damals Antragsteller.
- ich soll die "Überzahlung" für meine Tochter rückerstatten, weil ich nun die gesetzliche Vertretung meiner Tochter bin.

Frage: Ist das so Rechtens? Müsste nicht eigentlich mein Ex-Mann zahlen? Damals war er als gesetzliche Vertretung eingetragen und er hat auch den Antrag gestellt
Kennt sich jemand aus?

Danke im voraus

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Eigentlich weder noch. Das ist längst verjährt.

Schreibe also fristgemäß eine. Widerspruch.

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Kommt drauf an wann der bescheid von dem Geld dass 2016 gezahlt wurde unanfechtbar geworden ist. So könnte es sein dass 2021 das 4. Jahr ist in dem die Rückforderung noch stattfinden kann
Beispiel: Bescheid kam 12/2016 und wurde bindend und unanfechtbar 01/17. Frist beginnt nach Ablauf des Jahres in dem der Bescheid unanfechtbar geworden ist
01.01.2018- 31.12 2021
Manchmal zahlen die jc auch paar Monate rückwirkend und da kam es zu einer Fehlrechnung uo Überzahlung. Da das Geld für die Tochter war, gehe ich davon aus dass nun einfsch der Vormund sich um die Sachen kümmern muss egal ob der Vater das Geld ausgegeben hat oder die Mutter. Das Geld war ursprünglich trotzdem fürs Kind. Es wäre wichtig zu wissen wieso sie zu viel bezahlt haben…
So pauschal kann die Frage ob das so rechtens ist nicht beantwortet werden.

Ganz liebe Grüße :)

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Was ein absoluter Quatsch!!!!
Rückforderungen verjähren erst nach 30 Jahren!!!

Wenn es um eine RüFo aus dem jahr 2016 geht, wird auch damals der Bescheid ergangen sein. Sprich, die Widerspruchsfrist ist rum.

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Ich würde erst einmal einen Widerspruch schreiben indem du begründest, dass damals der Vater deiner Tochter Antragsteller und gesetzlicher Vertreter war. Was ich allerdings nicht ganz verstehe: 1. Warum gehörtest du damals nicht zur Bedarfsgemeinschaft und 2. musstest du den Antrag nicht mit unterschreiben wenn es da um eure Tochter ging?