Schwanger in Elternzeit - Elterngeld?

Hallo:)
Vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich beziehe Elterngeld meines ersten Kindes bis Dezember 21
Sollte es diesen Zyklus geklappt haben, käme Kind zwei Januar / Februar 22.
Elterngeld wird ja nicht als Einkommen gewertet.
Jetzt Lese ich allerdings überall, dass das Elterngeld nur bis zum 14. Monat berechnet wird?
Obwohl ich danach kein Zusätzliches Einkommen habe/ mein Kind zu Hause Betreue.
Hat da jemand zufällig den Durchblick? Ursprünglich ging ich davon aus, dass das Elterngeld anhand der 12 Monate vor Geburt von Kind 1 berechnet wird?

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Es ist so, dass IMMER die 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung des Elterngeldes herangezogen werden. Ausgeklammert werden können maximal 14 Monate nach der Geburt von Kind 1, wenn du Elterngeld plus beziehst.

Ich nehme Mal an, dass dein erstes Kind im Februar 2020 geboren wurde? Dann würden die Monate bis ca. April 2021 aus der Berechnung ausgeklammert werden und die Monate Mai 2021 bis zum Beginn des Mutterschutzes von Kind 2 (Oktober?) gehen mit 0€ in die Berechnung ein. Dazu kommen dann noch einige Monate von vor Kind 1.

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Super, danke für die tolle Erklärung!:-)

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Wann ist denn dein erstes Kind geboren?

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März 2020:-)

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Ich hatte das gleiche Problem.
Wenn du Basiselterngeld beziehst, werden nur diese 12 Monate plus der vorgeburtliche MuSchu herausgerechnet. Du musst mindestens 4 Monate Elterngeld Plus beziehen (8 Basismonate plus 4 Plusmonate) um auf die 14 Monate zu kommen. Sonst hast du Pech und dir werden nur 12 Monate anerkannt.

Ich war zu spät dran um eine Änderung zu beantragen und konnte mich nur durch die Corona-Sonderregelung retten. Aufgrund der Infektionszahlen hatte ich meine Elternzeit um drei Monate bis zum neuen MuSchu verlängert. November und Dezember 2020 wurden daher nicht gezählt und Ende Januar 2021 begann der neue MuSchu.
Für die Berechnung herangezogen wurden bei mir somit die 12 Monate vor dem ersten MuSchu.


LG

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Ach Wahnsinn 🙈

Also ich beziehe Elterngeld plus nun seit 11 Monaten & hätte noch 7 Monate.
Dann würde quasi der neue MuSchu beginnen. ( ist alles noch theoretisch)
Da wir für unser kind keine Betreuung haben, könnte ich auch während der Elternzeit gar nicht arbeiten gehen ( hier wartet man derzeit auf einen Betreuungsplatz u3 3 Jahre 😂)

Nach meinem derzeitigen Wissensstand würden dann 6 Monate vor der Geburt von Kind 1 zählen & 6 Monate in denen ich noch Elterngeld beziehe dann als 0 gerechnet werden. Find die Regelung wirklich verrückt, es werden doch quasi 2 Jahre angeboten, wieso wird es dann zum Nachteil, wenn man innerhalb dieser 2 Jahre nochmal schwanger wird?

Danke für deine Nachricht :-)

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Dazu muss ich noch erwähnen, dass meine Elternzeit beim Arbeitgeber bis März 2022 geht.
Elterngeld aber nur noch für Dezember 21 ausgezahlt wird.