Bemessung Elterngeld

Hallo,

ich habe mal eine Frage zur Bemessung des Elterngelds: Wenn eine Mutter innerhalb des Bemessungszeitraums insgesamt 7 Monate berufstätig war, die restlichen 5 Monate ALG1 hatte, wird dann das Elterngeld so berechnet:

7xNettogehalt : 12 und das ganze dann durch 12 und davon dann 65%?

Oder habe ich mich verrechnet?

1

natürlich nur 1mal durch 12 teilen meinte ich, so dass man eben einen Durchschnittswert für 12 Monate hat.

2

So ungefähr kann das hinhauen... genau kann dir der Elterngeldrechner vom Bundesministerium helfen.

3

Es wird 7 mal das Bruttoentgelt zu Grunde gelegt und dann anhand von Steuerklasse und einem pauschalen Wert für Sozialversicherungen ein Elterngeldnetto ermittelt.

Aber auch von mir der dringende Tipp die Daten in den Elterngeldrechner des Bundes zu tippen. Bei mir kamen die Werte später 1:1 hin mit dem Bescheid.

4

Das bedeutet also, bei einem Beispiel Netto von 2000€, sind das 14000€:12= 1166€, davon 65% = 757€ Elterngeld/Monat.

Hm, ist da echt kein Rechenfehler drin? Rein rechnerisch würde diese Person mit ALG1 sehr viel mehr erhalten ? Das kann ja nicht im Sinne des Staates sein, oder?

5

ok, mist, habs Netto genommen #schwitz
trotzdem finde ich es echt verwunderlich dass man da weniger Elterngeld als ALG1 bekommen würde...

weitere Kommentare laden