Elternzeit, Elterngeld und Beschäftigungsverbot?

Hallo, ich bin zurzeit in elternzeit bis Ende mai 2022...jetzt überlegen wir wann wir mit einem zweiten Kind üben wollen...meine frage ist wenn ich mit dem zweiten kind vor ende der elternzeit schwanger wäre wie würde das elterngeld berechnet werden ? Habe jetzt elterngeld plus bekommen, es werden ja die letzten 12 Monate berücksichtigt, würde ich dan nur den Mindestsatz bekommen meine monatliches elterngeld beträgt jetzt um die 550 euro....dann wäre da noch eine weitere frage durch meine arbeit werde ich sofort ab schwangerschaftsbekanntgabe ins Beschäftigungsverbot geschickt, habe ich dann auch Anspruch auf lohnentgeltfortzahlung obwohl ich noch nicht gearbeitet habe, aber ab Ende mai ja wieder müsste ?? Oder muss ich dafür wieder gearbeitet haben ? Und wonach wird das berechnet von vor der ersten Schwangerschaft also die letzten 3 Monate oder wenn ich eine teilzeitstelle vereinbart habe danach, auch wenn ich noch nicht gearbeitet habe...etwas viel geworden 🙈 viele liebe Grüße

1

Guten Morgen,

Wenn in diesen 12 Monaten vor deinem Mutterschutz die Lebensmonate 1-14 von Kind 1 liegen, werden diese ausgeklammert, alles andere wird mit 0€ berechnet.

Sobald deine Elternzeit ausläuft, lebt dein altes Beschäftigungsverhältnis wieder auf. Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, dass du nach der Elternzeit in Teilzeit zurückkehrst, zählt natürlich dein Teilzeitgehalt, auch im BV. Anspruch auf ein BV hast du auch, wenn du nicht gearbeitet hast.

2

Hey danke das hilft mir schon weiter, was wäre denn wenn ich vor dem Gespräch mit meinem Chef schwanger wäre und dann sage das ich wieder schwanger bin und noch nichts weiteres vereinbart habe, würde ich dann das Gehalt wie vor der ersten Schwangerschaft bekommen ?

3

Dann würdest du mit Ablauf der Elternzeit wieder in dein normales Beschäftigungsverhältnis gehen und im Falle eines BVs dein vorheriges Gehalt bekommen.

Dein Text las sich so, als hättest du schon eine Teilzeitvereinbarung getroffen.

weitere Kommentare laden