Elternzeit beenden um einen Arbeitgeberzuschuss zu bekommen?

Hallo zusammen,

ich habe einen einjährigen Sohn daheim, bin in Elternzeit bis nächstes Jahr.
Ich arbeite seit dem Jahr wieder mit einer Zusatzvereinbarung auf Teilzeit bei meinem AG.
Mein Anliegen, ich bin wieder Schwanger und werde die Zusatzvereinbarung aufheben.
Ist es gescheiter von der Elternzeit raus zu gehen, (BV bekomme ich auch noch)
damit ich wieder Lohn bekomme?

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Du kannst die Elternzeit erst zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden. Vorher ist nicht zulässig, wenn du dann in ein BV gehst (dann bekommt der AG das Gehalt im BV nicht zurück.

Wenn du ein BV bekommst dann gibt es doch Mutterschutzlohn für die Teilzeitstelle? Warum willst du diese jetzt aufheben?

Wann beginnt dein Mutterschutz? Wann und von wem bekommst du ein BV?

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Wenn ich die Zusatzvereinbarung aufhebe, habe ich alten Vertrag wieder, der mehr Stunden hat.

Mutterschutz beginnt erst August.

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Wenn du die Zusatzvereinbarung aufhebst bist du wieder in Elternzeit. Dann greift nicht das BV. Damit würde dann dein Teilzeitgehalt wegfallen, das würde dir doch nix bringen?

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Normalerweise kann man eine Vereinbarung nur aufheben, wenn alle Parteien, die sie unterschrieben haben, zustimmen. Wenn die Teilzeitvereinbarung aufgehoben wird, ist Deine Elternzeit sowieso beendet: In der Elternzeit darfst Du maximal 30Std/Woche arbeiten.
Das ist natürlich möglich, allerdings darfst Du danach nicht ins BV.
Denn die Elternzeit vorzeitig zu beenden um dann sofort in's BV zu gehen, ist Sozialbetrug. Bedeutet, Dein Chef darf der Aufhebung der Teilzeitvereinbarung gar nicht zustimmen. Oder er darf Dich nicht ins BV schicken.

Gesetzlich darf die Elternzeit zu Beginn des Mutterschutzes beendet werden (dann auch ohne Zustimmung des AGs) um die vollen Zuschüssen zum Mutterschutzgeld zu bekommen.

Grüsse
BiDi