Was bedeutet alleinerziehend bei elterngeldbezug

Hallo
Ich habe eben von einer Freundin erfahren, dass sie 14 Monate elterngeld beziehen möchte (als alleinerziehende), obwohl sie es gar nicht ist. Sie und ihr Freund (unverheiratet) haben "nur" getrennte wohnungen. Er ist aber häufig bei ihr zuhause.
Gemeinsames Sorgerecht ist noch nicht beantragt.

Sie machen das, weil der vater nur den minimalsatz von 300€ elterngeld für die 2monate erhalten würde.

Mir kommt das komisch vor. Ist das überhaupt rechtens?

Erfüllt sie die Kriterien, für alleinerziehend?

Und wäre ein gemeinsames Sorgerecht nicht eigentlich wichtiger (z. B. Im krankheitsfall des kindes), dass auch der vater entscheidungen treffen darf?

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Mit Elterngeldberechnungen kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

Aber, wenn deine Freundin mit ihrem Kind alleine in ihrer Wohnung lebt (und gemeldet ist), dann ist sie tatsächlich alleinerziehend (zumindest auf dem Papier).

LG

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Sie wohnen doch getrennt, schreibst Du.

Solange sie nicht verheiratet sind, ist sie dann alleinerziehend auf dem Papier. Und wenn er 4x in der Woche dort schläft. Sie hätte bei Berufstätigkeit Steuerklasse 2 und er 1.

Wohnen sie getrennt, sind aber verheiratet, ist sie verheiratet und wenn er 1000 km entfernt wohnt. Und sich nur 1x im Jahr sehen. Da haben sie Steuerklasse 4/4 oder 3 und 5.

Natürlich ist ein gemeinsames Sorgerecht wichtig, müssen aber beide wollen und beantragt werden, das hat damit doch gar nichts zu tun.

Ich hatte eine "alleinerziehende" Freundin mit 2 Kindern. Da hat der Ex und beide Großelternpaare sie so "unterstützt", soviel Kinder-freie-Zeit habe ich jetzt evtl. seit paar Monaten, und meine Jungs sind 11 und 14 Jahre alt.

Alles Auslegungssache.........

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Auch unverheiratet, aber zusammenlebend, gelten nicht als allein erziehende!

Selbst wenn ein Erwachsener über 18 dort wignt( außer dem eigenen Kind) gilt man z. B im Steuerrecht nicht als allein erziehend.

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Selbst das eigene Kind zählt da! Mama plus Sohn Ü18 plus Sohn U18: nicht mehr Stkl2!

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- getrennt wohnend
- kein gemeinsames Sorgerecht

Das sind die prüfbaren Dinge.

Ob sich das finanziell wirklich rechnet, ist die Frage. Zwei Wohnungen, zwei Haushalte kosten einiges an Geld. Unterhalt müsste er ihr auch bezahlen.

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Gemeinsames Sorgerecht ist für den Status "Alleinerziehend" nicht relevant. Man kann trotz gemeinsamen Sorgerecht als alleinerziehend gelten. Wichtig ist, dass sie und das Baby allein gemeldet sind im Wohnsitz. Direkt nach Erhalt der Geburtsurkunde kann sie die Steuerklasse auf 2 wechseln und gilt dann als alleinerziehend und kann die 14 Monate bekommen

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Selbst bei gemeinsamen Sorgerecht kann man Steuerklasse 2 bekommen.

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