Eine Frage zum EG, danke.

Hallo,

ich habe eine Frage zwecks dem Elterngeld.

Unser Sohn wurde am 30.11.2020 geboren.
Ich habe meinen Elterngeldantrag Anfang Januar abgeben und musste im März noch 2 Unterlagen nachreichen.

Unser Sohn wog unter 2500gr und ich war bis Ende Februar im Mutterschutz.

Nun ist meine Frage, bekommt man das Elterngeld ab Geburt an nur anteilhaft durch das Mutterschaftsgehalt + AG welches ich zuletzt für den Monat Februar erhalten habe?
Oder bekommt man das volle Elterngeld?

Wird das EG dann ab Geburt rückwirkend anteilhaft gezahlt oder erst ab dem 4. Lebensmonat sprich April bzw. an seinem Geburtsdatum?

Vielen Dank 😊

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Die Mutterschutzzeiten werden als Basiselterngeld angerechnet, das heisst das Elterngeld wird erst nach dem Mutterschutz gezahlt, aber trotzdem nur bis zum 12. Monat(bzw. 14 bei Partner oder alleinerziehende).

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Wenn ich das richtig verstanden habe, bekomme ich das Elterngeld ab März nur rückwirkend weil ja April ist oder?

Dann gibt es für die 3 Monate im Mutterschutz gar kein Elterngeld?

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Ich habe jetzt gelesen das, dass EG rückwirkend ab Beantragung gezahlt wird.
Aber nicht nach Kalendertagen sondern nach dem Geburtstag.

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Wenn du Mutterschutz hattest mit AG und im Mutterschutz Geld bekommen hast, dann ist das ja mehr, also du EG bekommen hättest. Daher wird das komplett verrechnet.
Beispiel:
Geburt am 1.11. (berechnet war der 4.11.)
Mutterschutz war bis 30.12.
Elterngeld gezahlt wurde ab 31.12., also für Dezember genau 1 Tag und dann ab Januar für ganze Monate (durch die Geburt am 1. sind bei uns Lebensmonate = Elterngeldmonate)

Du bekommst NICHT doppelt Geld Mutterschutz plus Elterngeld!